Konsultation zu Kodexänderungen gestartet

Die DCGK-Kom­mis­sion hat Ände­rungs- und Ergän­zungs­vor­schläge ver­öf­fent­licht, zu denen bis Mitte Dezem­ber 2016 eine öffent­li­che Kon­sul­ta­tion läuft. In der Prä­am­bel wird über Lega­li­tät und Legi­ti­mi­tät gespro­chen und es kommt das Leit­bild des Ehr­ba­ren Kauf­manns“ zu Ehren. Die insti­tu­tio­nel­len Anle­ger sol­len ihre Eigen­tums­rechte“ aktiv im Rah­men eines Regel­werks“ (?) aus­üben. Der Vor­stand hat für ein Com­pli­ance Manage­ment Sys­tem“ zu sor­gen. Wich­tig der Vor­schlag zur akti­ve­ren Rolle des AR-Vor­sit­zen­den (5.2): Der Auf­sichts­rats­vor­sit­zende soll in ange­mes­se­nem Rah­men bereit sein, mit Inves­to­ren über auf­sichts­rats­spe­zi­fi­sche The­men Gesprä­che zu füh­ren. Das sind Gegen­stände, für die der Auf­sichts­rat allein ver­ant­wort­lich ist und die von ihm allein zu ent­schei­den sind. Bei Fra­gen, die nur gemein­sam von Vor­stand und Auf­sichts­rat zu ent­schei­den sind, sol­len Gesprä­che ent­we­der allein vom Vor­stand oder vom Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den zusam­men mit dem Vor­stand geführt wer­den.“ Kan­di­da­ten für den AR sol­len mit Lebens­lauf und Über­sicht über wesent­li­che Tätig­kei­ten neben dem Auf­sichts­rats­man­dat“ vor­ge­stellt wer­den, auch auf der Web­seite“.

Ein Inter­view des Kom­mis­si­ons­vor­sit­zen­den zu den Vor­schlä­gen: hier (Director‚s Chan­nel).

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