Teilverstaatlichung“ der Commerzbank: wann?

Anfang Januar war von Teil­ver­staat­li­chung” der Bank die Rede. Doch bis Ende Februar ist nichts pas­siert aus­weis­lich der heu­ti­gen Han­dels­re­gis­ter­aus­kunft (die 4,50€ Gebühr für den aktu­el­len Aus­druck” habe ich mir geleis­tet). Laut Regis­ter­blatt der COM­MERZ­BANK Akti­en­ge­sell­schaft Frank­furt (Frankfurt/​Main) HRB 32000 ist keine Durch­füh­rung einer Kapi­tal­erhö­hung nach Art. 2 § 3 FMStG (gesetz­lich geneh­mig­tes Kapi­tal) ein­ge­tra­gen wor­den. Das sollte viel­leicht auch die Wirt­schafts­presse ein­mal berück­sich­ti­gen, die stän­dig von einer 25%-Beteiligung des Bun­des spricht. Mehr als eine Absichts­er­klä­rung ist das bis­lang nicht. Für die neue Berech­nung der Kern­ka­pi­tal­quote wird sie von der Com­merz­bank aber schon ein­mal zugrunde gelegt („Berück­sich­tigt sind in die­ser Zahl die 2009 von dem SoFFin … zuge­sag­ten Mit­tel”) – was soll man davon halten?

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