Die OECD hat eine umfassende Studie über institutionelle Investoren in Aktiengesellschaften vorgelegt: „The report is focused on the role of institutional investors in promoting good corporate governance practices including the incentives they face to promote such outcomes. It covers 26 different jurisdictions, including in-depth reviews of Australia, Chile and Germany.” Für Deutschland kommt die Studie zu der Empfehlung, die Stimmrechtsausübung weiter zu erleichtern; „even though a lot has already been achieved (e.g. electronic voting, proxies).” Von besonderem Interesse ist, dass die OECD-Studie mehr Kooperation der Aktionäre wünscht, aber dann droht bekanntlich das „acting in concert” mit fatalen Folgen. „The rules governing co-operation between investors have been clarified since 2009 but still remain potentially restrictive. … It does mean that investors must present their views in a highly personalised manner to avoid discussing strategy which is really their concern. This serves to reduce market transparency.” (S. 126 f). Was nun?
Im vergangenen Jahrzehnt stand das Funktionieren der Gesellschaftsorgane Board/Vorstand/Aufsichtsrat im Zentrum der internationalen Corporate Governance-Debatte. Jetzt richtet sich der Blick auf die Rolle der (großen) Aktionäre. Die EU-Kommission hat dazu im Grünbuch 2011 programmatische Überlegungen angestellt, die auf eine Aktivierung bzw. Verpflichtung des Langfristinvestors bzw. Ankeraktionärs hinauslaufen. Der britische Stewardship Code stellt an institutionelle Investoren besondere Anforderungen. Bei alledem sollte man beachten, dass diese Anstöße aus einem monistischen System kommen. Ein gesetzlich protegierter Aktionärsaktivismus wäre in ein dualistisches System Vorstand/Aufsichtsrat schwer einzupassen (und stünde im von der OECD erkannten Konflikt mit den „acting in concert”-Regeln). Dazu Hommelhoff, Liber amicorum M.Winter, 2011, S. 255 ff.
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