Volker Rieble berichtet in seinem Buch „Das Wissenschaftsplagiat” über „Gewerbsmäßiges Plagiieren: der Fall Ludger Wellkamp” (S. 38 ff). Der (vermeintliche) Autor Wellkamp hat vor ca. 10 Jahren eine enorme Veröffentlichungsaktivität entfaltet, auch auf unternehmensrechtlichem Gebiet. Man staunte. Ab 2002 war plötzlich Schluss mit der Publikationsflut. In Strafverfahren vor dem AG Bonn (2001) und dem LG Bonn (2004÷2005) wurden ein Dutzend Plagiate festgestellt, meistens aus Dissertationen wörtlich entnommene Texte, die als Aufsätze in Fachzeitschriften publiziert wurden (kurios das Ghostwriter-Fake eines „Handbuchs der Unternehmensberatung”, das sogar als Habilitationsschrift gelten sollte; S. 44 ff und die Pseudonym-Plagiatur, S. 42 f).
Die Unternehmensrechtler seien also gewarnt (nach Rieble, S. 39 – 41):
- KTS 2000, 331 (Verfahrensprobleme bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist nicht von W., sondern aus der Dissertation von Pelz („Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Insolvenz”, 1999) kopiert.
- NStZ 2001, 113 (Organuntreue zum Nachteil von GmbH-Konzernen und Aktiengesellschaften) ist nicht von W., sondern stammt aus der Dissertation von J. Kaufmann „Organuntreue zum Nachteil von Kapitalgesellschaften”, 1999.
- WM 2001, 489 (Rechtliche Zulässigkeit einer aktienrechtlichen Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern) ist nicht von W., sondern entnommen aus K.R. Roller „Die Vergütung des Aufsichtsrats in Abhängigkeit vom Aktienkurs”, 1999.
Rieble moniert, dass „zahlreiche Wellkamp-Zitate ein eigenes online-Zitat-Leben führen” und führt die Münchener Kommentar-Werke zum AktG an, die auf Beck-Online abrufbar sind (S. 41), in denen der „Originalautor Roller … sich daselbst (nicht findet)”. Das ist aus heutiger Sicht bedauerlich, freilich wussten die Kommentarverfasser (in den Jahren 2004 bis 2008) gewiss nichts von den (soweit ersichtlich nicht bzw. erst jetzt publik gewordenen) Vorgängen. Heute könnte wohl ein Korrekturvermerk angebracht werden (s. zu NStZ 2001, 113 auf Beck-Online) – die bislang praktizierte 100%-Übereinstimmung (eben auch in den Fehlern!) von Druckversion und Online-Darbietung wäre dann freilich durchbrochen …
Ludger Wellkamp wurde u.a. wegen Gewerbsmäßiges Plagiieren verurteilt. Auch wurde er wegen Promotionsvermittlung und Kapitalanlagebetrugs (> 10 Mio€) zu 6 Jahren mit Sicherheitsverwahrung in 2004 verurteilt. Sollte er herauskommen, dann wird es wohl weiter wie bisher machen. Also hüte sich wer kann von diesem Menschen.