Ab dem 1.1.2007 sind Dokumente zum Handelsregister elektronisch einzureichen (§ 12 II HGB n.F.). Nur wie und wohin? Diese Frage sollten Rechtsverordnungen der Länder beantworten, die u.a. die „Form zu übermittelnder elektronischer Dokumente festlegen” (§ 8a II 2 HGB n.F.). Die Länder haben jetzt begonnen (online zugänglich bislang Sachsen und — mit Mühe — Baden-Württemberg), die einschlägigen Rechtsverordnungen zu veröffentlichen. Danach sind die üblichen Dateiformate möglich: Word (ohne Makros), PDF, RTF, XML, ASCII,UNICODE, TIFF.
Das war die gute Nachricht. Und jetzt die schlechte. Der Einreichungsweg wird proprietär gestaltet. Soll heißen: man kann nicht eine E‑Mail mit Anhang senden, wie sonst überall, sondern: „Die …
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