EHUG im Bundestag eingebracht

Der Ent­wurf eines Geset­zes über elek­tro­ni­sche Han­dels­re­gis­ter und Genos­sen­schafts­re­gis­ter sowie das Unter­neh­mens­re­gis­ter wurde Mitte März in den Bun­des­tag ein­ge­bracht. Die BT-Druck­sa­che 16/960  (pdf, 2 MB) ent­hält als Anla­gen die Stel­lung­nahme des Bun­des­rats v. 10.2.2006 und die Auf­fas­sung der Bun­des­re­gie­rung dazu. 

Inter­es­sant zB die Aus­ein­an­der­set­zung um die Bekannt­ma­chung der Regis­ter­ein­tra­gun­gen: BR: S. 76; BReg S. 91, s. auch Inter­net oder Blatt . Des Wei­te­ren lehnt die BReg den Vor­stoß des BR (S. 81) ab, die Län­der zu ermäch­ti­gen, die Indus­trie- und Han­dels­kam­mern zu Vor­prü­fungs­stel­len für Anmel­dun­gen zum Han­dels­re­gis­ter zu machen. Das führe zu einer unüber­schau­ba­ren Rechts­zer­split­te­rung in Deutsch­land und einer zusätz­li­chen büro­kra­ti­schen Belas­tung (S. 94). 

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Aktionärsforum: erste Debatte”

Das Aktio­närs­fo­rum im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger 127a BGB) gleicht eher einer Pinn­wand: Aktio­näre und Gesell­schaft kön­nen dort eine Nach­richt hin­ter­las­sen. Bis­lang gab es nur Auf­for­de­run­gen von Aktio­närs­ver­ei­ni­gun­gen und eini­gen weni­gen Pri­vat­per­so­nen. Bei der Stra­bag AG hat sich nun die Gesell­schaft ver­an­lasst gese­hen, die Auf­for­de­rung zur Quo­rums­bil­dung für die Ein­be­ru­fung einer a.o. Haupt­ver­samm­lung zu kom­men­tie­ren. Der Streit um die Aus­sa­gen ist unter den Betei­lig­ten aus­zu­tra­gen, der Bun­des­an­zei­ger hat damit nichts zu tun. So ist es im März auch gesche­hen.

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Unternehmensgründung: in einer Woche — bei nur einer Anlaufstelle

Die­ses schöne Vor­ha­ben (neben vie­len ande­ren eben­falls gut klin­gen­den) haben die Staats– und Regie­rungs­chefs der EU-Mit­glied­staa­ten heute auf ihrem Früh­jahrs­gip­fel als poli­ti­sche Absicht ver­kün­det (Nr. 30): 

The Mem­ber Sta­tes should estab­lish, by 2007, a one-stop-shop, or arran­ge­ments with equi­va­lent effect, for set­ting up a com­pany in a quick and simple way. Mem­ber Sta­tes should take ade­quate mea­su­res to con­si­der­ably reduce the average time for set­ting up a busi­ness, espe­cially an SME, with the objec­tive of being able to do this wit­hin one week any­where in the EU by the end of 2007.” 

Da darf es aber keine Sach­grün­dung einer GmbH geben, sonst wird das bei uns mit der Woche nichts. Aber viel­leicht räumt schon die dräu­ende GmbHG-Reform inso­weit den Weg frei … 

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Die Hauptversammlungssaison …

… hat begon­nen. Wieso spricht man von Sai­son? Weil es zwi­schen März und Juli die meis­ten Haupt­ver­samm­lun­gen gibt. Der Grund: In der Regel ist das Kalen­der­jahr auch das Geschäfts­jahr, und die Haupt­ver­samm­lung hat in den ers­ten acht Mona­ten des Geschäfts­jahrs statt­zu­fin­den” (§ 175 Abs. 1 Satz 2 AktG; s. auch § 120 Abs. 1 Satz 1 AktG). In den ers­ten Jah­res­mo­na­ten ist die Rech­nungs­le­gung (§§ 170 ff AktG; §§ 264 ff HGB) meist noch nicht fer­tig bzw geprüft, und die Urlaubs­zeit ab Juli steht aus Rück­sicht auf die Aktio­näre spä­te­ren Ter­mi­nen entgegen. 

Die Deut­sche Schutz­ver­ei­ni­gung für Wert­pa­pier­be­sitz bie­tet unab­hän­gige Haupt­ver­samm­lungs­be­richte an, idR kos­ten­pflich­tig (3 Euro — das wird lei­der nicht gesagt, son­dern man muss sich erst bei First­gate …

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Heymanns zu Wolters Kluwer: Konzentration auf dem juristischen Verlagsmarkt

Die Wol­ters Klu­wer Deutsch­land GmbH (Wies­ba­den) wird den Carl Hey­manns Ver­lag KG (Köln) über­neh­men” wird am 21.3. 2006 von Klu­wer gemel­det. Alle Gesell­schaf­ter haben sich für einen Ver­kauf an Wol­ters Klu­wer ent­schie­den, erklärt der Geschäfts­füh­rer von Hey­manns, Andreas Gallus. 

Wol­ters Klu­wer Deutsch­land nimmt damit zukünf­tig unter den juris­ti­schen Ver­la­gen den 2. Platz ein (nach dem Ver­lag C.H. Beck OHG). Zu Wol­ters Klu­wer Deutsch­land gehö­ren schon die juris­ti­schen Ver­lage Luch­ter­hand und Wer­ner sowie der Online­dienst Jur­ion. Die Wol­ters Klu­wer Deutsch­land GmbH ist eine Toch­ter­ge­sell­schaft der Wol­ters Klu­wer Inter­na­tio­nal Hol­ding BV.

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Kodexgemäße Amtsniederlegung im Aufsichtsrat der Schering AG

Die Amts­nie­der­le­gung eines Mit­glieds des Auf­sichts­rats ist akti­en­ge­setz­lich nicht gere­gelt. Der Deut­sche Cor­po­rate Gover­nance Kodex emp­fiehlt: Wesent­li­che und nicht nur vor­über­ge­hende Inter­es­sen­kon­flikte in der Per­son eines Auf­sichts­rats­mit­glieds sol­len zur Been­di­gung des Man­dats füh­ren.” (Nr. 5.5.3. Satz 2). 

Vor­stand und Auf­sichts­rat der Sche­ring AG haben 2005 die fol­gende Ent­spre­chens­er­klä­rung gemäß § 161 AktG beschlos­sen: Die Sche­ring AG ent­spricht sämt­li­chen Emp­feh­lun­gen des Deut­schen Cor­po­rate Gover­nance Kodex in der Fas­sung vom 2. Juni 2005.” 

Und sie hal­ten sich daran. Die Sche­ring AG gab heute bekannt, dass Her­mann-Josef Lam­berti sein Man­dat als Mit­glied des Auf­sichts­rats der Sche­ring AG zur Ver­mei­dung eines Inter­es­sen­kon­flikts” nie­der­ge­legt hat. — Hin­ter­grund: Die feind­li­che” …

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Vor 30 Jahren: MitbestG verabschiedet — und heute der homo SAPiens

Vor 30 Jah­ren wurde das Mit­be­stim­mungs­ge­setz im Deut­schen Bun­des­tag ver­ab­schie­det: 389 Abge­ord­nete stimm­ten am 18. März 1976 für das Gesetz, 22 dage­gen. Es gilt zur­zeit für 746 Unter­neh­men mit mehr als 2000 Beschäftigten. 

Heute wird über Sinn und Zweck der pari­tä­ti­schen Betei­li­gung in Auf­sichts­rä­ten wie­der gestrit­ten. Die Bun­des­re­gie­rung lässt (wie schon in den Sieb­zi­gern …) Bie­den­kopf die Sache prü­fen (s. Koali­ti­ons­ver­trag Rn. 1508). — Von der 2003 gestar­te­ten kri­ti­schen Initia­tive Moder­ni­sie­rung der Mit­be­stim­mung ist zur­zeit nichts mehr zu hören. — Die Zeit­schrift der Hans Böck­ler Stif­tung resü­miert den Akt aus Sicht des DGB, des­sen Vor­sit­zen­der Som­mer mit die­sem Zitat über die SAP-Mit­ar­bei­ter nach­denk­lich macht: Vor kur­zem habe ich in einer Bar in Hei­del­berg Beschäf­tigte des Unter­neh­mens beob­ach­tet. …

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