Aktionärsforum: erste Debatte”

Das Aktio­närs­fo­rum im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger 127a BGB) gleicht eher einer Pinn­wand: Aktio­näre und Gesell­schaft kön­nen dort eine Nach­richt hin­ter­las­sen. Bis­lang gab es nur Auf­for­de­run­gen von Aktio­närs­ver­ei­ni­gun­gen und eini­gen weni­gen Pri­vat­per­so­nen. Bei der Stra­bag AG hat sich nun die Gesell­schaft ver­an­lasst gese­hen, die Auf­for­de­rung zur Quo­rums­bil­dung für die Ein­be­ru­fung einer a.o. Haupt­ver­samm­lung zu kom­men­tie­ren. Der Streit um die Aus­sa­gen ist unter den Betei­lig­ten aus­zu­tra­gen, der Bun­des­an­zei­ger hat damit nichts zu tun. So ist es im März auch gesche­hen.

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