… hat begonnen. Wieso spricht man von Saison? Weil es zwischen März und Juli die meisten Hauptversammlungen gibt. Der Grund: In der Regel ist das Kalenderjahr auch das Geschäftsjahr, und die Hauptversammlung „hat in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs stattzufinden” (§ 175 Abs. 1 Satz 2 AktG; s. auch § 120 Abs. 1 Satz 1 AktG). In den ersten Jahresmonaten ist die Rechnungslegung (§§ 170 ff AktG; §§ 264 ff HGB) meist noch nicht fertig bzw geprüft, und die Urlaubszeit ab Juli steht aus Rücksicht auf die Aktionäre späteren Terminen entgegen.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz bietet unabhängige Hauptversammlungsberichte an, idR kostenpflichtig (3 Euro — das wird leider nicht gesagt, sondern man muss sich erst bei Firstgate registrieren usw.). Überhaupt ist die Internetseite der DSW eine Fundgrube für Nachrichten rund um Hauptversammlung, Anlegerschutz und Aktie (ich lege gerne offen, dass ich als Mitglied des Kuratoriums der DSW nicht ganz unbefangen bin).
Schreiben Sie einen Kommentar