Die Hauptversammlungssaison …

… hat begon­nen. Wieso spricht man von Sai­son? Weil es zwi­schen März und Juli die meis­ten Haupt­ver­samm­lun­gen gibt. Der Grund: In der Regel ist das Kalen­der­jahr auch das Geschäfts­jahr, und die Haupt­ver­samm­lung hat in den ers­ten acht Mona­ten des Geschäfts­jahrs statt­zu­fin­den” (§ 175 Abs. 1 Satz 2 AktG; s. auch § 120 Abs. 1 Satz 1 AktG). In den ers­ten Jah­res­mo­na­ten ist die Rech­nungs­le­gung (§§ 170 ff AktG; §§ 264 ff HGB) meist noch nicht fer­tig bzw geprüft, und die Urlaubs­zeit ab Juli steht aus Rück­sicht auf die Aktio­näre spä­te­ren Ter­mi­nen entgegen. 

Die Deut­sche Schutz­ver­ei­ni­gung für Wert­pa­pier­be­sitz bie­tet unab­hän­gige Haupt­ver­samm­lungs­be­richte an, idR kos­ten­pflich­tig (3 Euro — das wird lei­der nicht gesagt, son­dern man muss sich erst bei First­gate regis­trie­ren usw.). Über­haupt ist die Inter­net­seite der DSW eine Fund­grube für Nach­rich­ten rund um Haupt­ver­samm­lung, Anle­ger­schutz und Aktie (ich lege gerne offen, dass ich als Mit­glied des Kura­to­ri­ums der DSW nicht ganz unbe­fan­gen bin). 

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