Zu ihrem Richtlinienvorschlag über die Ausübung der Stimmrechte der Aktionäre (dazu schon früher) hat die Kommission nicht nur eine mehr oder weniger ausführliche Begründung (mit allgemeinem und besonderem Teil), sondern auch eine „Folgenabschätzung” (Impact Study) veröffentlicht. Für hauptversammlungsinteressierte Juristen ist diese Studie eine wahre Fundgrube an Informationen, die die Begründung in vielen wesentlichen Punkten ergänzt.
Neben den ökonomischen Erwägungen, welche die Komission zur Wahl der konkreten Ausgestaltung im Einzelnen führten enthält das Dokument auch (noch einmal) eine Zusammenfassung der Ergebnisse der vorhergehenden Konsultationen aber auch interessante Statistiken und rechtsvergleichende Übersichten.
So erfährt der Leser, dass nur 17 % der Aktien börsennotierter deutscher Gesellschaften von ausländischen Aktionären gehalten werden — während in der Slovakei sogar 86 % der Aktien …
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