Grds. keine Haftung der Mitglieder beim e.V.

Eine für die Ver­eins­pra­xis wich­tige Ent­schei­dung hat der BGH am 10.12.2007 gefällt (Pres­se­mit­tei­lung: Keine Durch­griffs­haf­tung im Fall des insol­ven­ten Kol­ping-Bil­dungs­werk Sach­sen e.V.).

Selbst wenn ein e.V. sich sehr umfang­reich wirt­schaft­lich betä­tigt (und damit gegen das Neben­zweck­pri­vi­leg ver­stößt), führt allein die­ser Umstand nicht zur Mit­glie­der­haf­tung. Einem Haf­tungs­durch­griff der Gläu­bi­ger wegen Rechts­form­miss­brauchs steht ent­ge­gen, dass das Gesetz gegen ein sol­ches Ver­hal­ten Vor­keh­run­gen getrof­fen hat, eine aus­fül­lungs­be­dürf­tige Lücke also nicht besteht: Als Sank­tion für eine der­ar­tige zweck­wid­rige unter­neh­me­ri­sche Betä­ti­gung des ein­ge­tra­ge­nen Ver­eins sieht das Gesetz allein das Amts­lö­schungs­ver­fah­ren gemäß §§ 159, 142 FGG oder die behörd­li­che Ent­zie­hung der Rechts­fä­hig­keit nach § 43 Abs. 2 BGB vor. Erst durch einen der­ar­ti­gen Rechts­akt wird die …

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Offenlegung von Vorstandsbezügen

Aus der WELT Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Wolf­gang Schäuble (CDU) machte sich für Rege­lun­gen stark, die den Kon­zer­nen die Offen­le­gung der Manage­ment­be­züge not­falls vor­schrei­ben. Unter­neh­men, die sich einer sol­chen Publi­zi­tät ver­wei­gern, müs­sen gege­be­nen­falls durch ent­spre­chende Gesetze dazu gezwun­gen werden”” 

Ein Blick ins gel­tende Recht hilft: §§ 285 S 1 Nr 9 lit a S 5 bis 9, § 314 I Nr 6 S 5 bis 9 HGB ver­pflich­ten die bör­sen­no­tierte AG, zusätz­lich zum Aus­weis der Gesamt­be­züge auch die Bezüge jedes ein­zel­nen Vor­stands­mit­glieds unter Namens­nen­nung geson­dert anzu­ge­ben, und zwar auf­ge­teilt nach erfolgs­ab­hän­gi­gen und erfolgs­un­ab­hän­gi­gen Kom­po­nen­ten sowie sol­chen mit lang­fris­ti­ger Anrei­zwir­kung. Indi­vi­dua­li­siert anzu­ge­ben sind fer­ner etwaige Leis­tun­gen, die dem Vor­stands­mit­glied für Been­di­gung sei­ner Tätig­keit zuge­sagt sind.
Aller­dings kann die …

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Kultur der Hauptversammlungen in D, F, I und GB

Ein auf dem Buch Busi­ness is Show­busi­ness von Dr. Bri­gitte Biehl basie­ren­der Ver­gleich der Haupt­ver­samm­lun­gen fin­det sich bei dem Club of Flo­rence”: Thea­trics of Annual Gene­ral Mee­tings — a Euro­pean com­pa­ri­son.

This study ana­ly­zes Annual Gene­ral Mee­tings as” Per­for­mance. The thea­tri­cal and per­for­mance-rela­ted aspects of those pre­sen­ta­ti­ons like sce­no­gra­phy, stage design, out­fit, rhe­to­ric and Q&A, are ana­ly­sed in terms of their efficacy.”

So heißt es etwa über die Rede­kunst der Vor­stände: French direc­tors deli­ver the impres­sion that they are really happy to speak to their share­hol­ders. Whe­ther they are posi­tive or not, one will never know, but the per­for­mance at least shows a dyna­mic atti­tude. Ger­man CEOs stand behind their lec­tern, are not …

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