Aus der WELT „Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) machte sich für Regelungen stark, die den Konzernen die Offenlegung der Managementbezüge notfalls vorschreiben. „Unternehmen, die sich einer solchen Publizität verweigern, müssen gegebenenfalls durch entsprechende Gesetze dazu gezwungen werden””
Ein Blick ins geltende Recht hilft: §§ 285 S 1 Nr 9 lit a S 5 bis 9, § 314 I Nr 6 S 5 bis 9 HGB verpflichten die börsennotierte AG, zusätzlich zum Ausweis der Gesamtbezüge auch die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds unter Namensnennung gesondert anzugeben, und zwar aufgeteilt nach erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Komponenten sowie solchen mit langfristiger Anreizwirkung. Individualisiert anzugeben sind ferner etwaige Leistungen, die dem Vorstandsmitglied für Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt sind.
Allerdings kann die Hauptversammlung (wie bei Porsche geschehen) mit einer Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals für längstens fünf Jahre beschließen, dass die Angaben für das einzelne Vorstandsmitglied unterbleiben (§ 286 Abs. 5 HGB).
Blanker Populismus.
Die öffentliche Aufmerksamkeit geht nur deswegen auf die Management-Gehälter, weil die Konjunktur an den Privaten Portemonnaies weiträumig vorbeiweht. Bild & Co suchen in solchen Fällen gern einen augenfälligen Bösewicht.
Du lieber Himmel.