Im Recht der Unternehmenspublizität haben EHUG und TUG zu wesentlichen Veränderungen geführt. Es ist aber nicht gelungen, ein einheitliches Publizitätsregime für die Unternehmen einzuführen. Insbesondere im Kapitalmarktrecht sind mehr Veröffentlichungsmodi als je zuvor zu beachten. Überregulierung ist bei der Unternehmensmeldung sowohl an Bafin als auch an das Unternehmensregister zu konstatieren. Der 2007 erreichte Stand kann daher noch nicht als rundum befriedigend angesehen werden. Doch die Praxis muss mit der geltenden Regulierung leben – dabei mag diese Übersicht helfen.
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