Das Heft Nr. 6/2008 der „Aktiengesellschaft” ist mit drei Beiträgen ganz der aktienrechtlichen Anfechtungsklage gewidmet. Die Diskussion geht also intensiv weiter (s. auch hier). Man darf gespannt sein, ob und wie die Gesetzgebung demnächst das Problem – wie angekündigt – wieder aufgreift.
Ein sehr lesenswerter Aufsatz von J. Vetter endet mit folgenden Thesen (Auszug, Hervorhebungen von mir):
- „Die derzeitige durch das Aktienrecht erlaubte Anfechtungspraxis hat nicht nur für die betroffenen Unternehmen und die Mehrheit der nicht klagenden Aktionäre, sondern auch für die Volkswirtschaft insgesamt ganz erhebliche nachteilige Folgen. Insbesondere werden deutschen Unternehmen Unternehmensakquisitionen gegen Bezahlung in Aktien nur in sehr eingeschränktem Umfang ermöglicht. Bei grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen schafft das deutsche Recht Anreize, den Sitz der