Die Euro-GmbH“: Verordnungsentwurf für EPG

Heute hat die Euro­päi­sche Kom­mis­sion einen Vor­schlag für ein Sta­tut einer Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft publi­ziert. In 48 Arti­keln soll die ori­gi­när euro­päi­sche Gesell­schafts­rechts­form, die aus deut­scher Sicht am ehes­ten mit der GmbH ver­gleich­bar ist, gere­gelt wer­den. Das ist ein span­nen­des Vor­ha­ben. — S. auch hier zur Tagung des Arbeits­krei­ses Euro­päi­sches Unternehmensrecht.…

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Centrum C‑Law.org

Eine inter­es­sante Adresse ist das Euro­pean Centre for Com­pa­ra­tive Com­mer­cial and Com­pany Law. Das Zen­trum wid­met sich der gesell­schafts­recht­li­chen Netz­werk­ar­beit ins­be­son­dere in Mit­tel- und Ost­eu­ropa. Mit­glie­der sind Rechts­wis­sen­schaft­ler aus zahl­rei­chen euro­päi­schen Staa­ten (die deut­schen Uni­ver­si­täts­pro­fes­so­ren Hom­mel­hoff und Lut­ter wer­den als Ehren­mit­glie­der genannt) und prak­tisch tätige Juris­ten. Die Ein­rich­tung ist als Ver­ein pol­ni­schen Rechts mit Sitz in Kra­kau orga­ni­siert. Arbeits­grup­pen, Kon­fe­ren­zen und Publi­ka­tio­nen (etwa in Zusam­men­ar­beit mit dem Beck-Ver­lag) sol­len die Zwe­cke des Ver­eins beför­dern: Die Mis­sion des Ver­eins ist einen Bei­trag zur Ver­bes­se­rung der Gesetz­ge­bung und Pra­xis des Wirt­schafts­rechts, ins­be­son­dere des Gesell­schafts­rechts sowie Ver­brei­tung von guten Prak­ti­ken in Cor­po­rate Gover­nance in Europa zu leis­ten, mit beson­de­rer Berück­sich­ti­gung neuer EU-Mit­glieds­staa­ten sowie der asso­zi­ier­ten Staa­ten” (Art. 6.1

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MoMiG im Rechtsausschuss beschlossen

Heute hat der Rechts­aus­schuss des Bun­des­ta­ges eine Beschluss­emp­feh­lung in Sachen MoMiG für die abschlie­ßende Ple­nar­sit­zung in der nächs­ten Woche bera­ten und verabschiedet.

Neu bzw. anders gegen­über dem Regierungsentwurf:

  • Grün­dung einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft im ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren mit einem nota­ri­el­len Musterprotokoll
  • Bei­be­hal­tung des Mindeststammkapitals
  • Gesell­schaf­ter­haf­tung für die Schä­di­gung der Gesell­schaft durch inha­bile Geschäftsführer
  • Keine Befrei­ung von Geld­ein­lage bei ver­deck­ter Sach­ein­lage, aber Anrech­nung des Ver­mö­gens­werts auf die fort­be­stehende Geldeinlagepflicht
  • Ein­füh­rung eines geneh­mig­ten Kapi­tals (§ 55a GmbHG)
  • Über­schul­dungs­sta­tus: Nach­rang­ver­ein­ba­rung erfor­der­lich, sonst Pas­si­vie­rung von Gesellschafterdarlehen.
  • Erstre­ckung der Sub­or­di­na­tion auch auf Gesell­schaf­ter­dar­le­hen wirt­schaft­lich ent­spre­chen­den Rechtshandlungen
  • Nut­zungs­über­las­sung: keine Aus­son­de­rung inner­halb eines Jah­res, wenn der Gegen­stand von erheb­li­cher Bedeu­tung ist; dafür ist ein Aus­gleich an der Gesell­schaf­ter zu zahlen
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Die Europäische Privatgesellschaft – brauchen wir sie, und wie sollte sie aussehen?

Über die rechts­po­li­ti­sche Sinn­haf­tig­keit und Aus­ge­stal­tung der EPG (SPE) hat am ver­gan­ge­nen Frei­tag der Arbeits­kreis Euro­päi­sches Unter­neh­mens­recht in Düs­sel­dorf bera­ten. Die The­sen von Prof. Dr. Teich­mann und wei­tere Mate­ria­lien sind auf der Inter­net­seite des AK erhält­lich (Titel der Refe­rate ankli­cken). Weit über­wie­gend wurde das Pro­jekt begrüßt.

Anfang Juli wird von der EU-Kom­mis­sion der Ent­wurf einer EPG-Ver­ord­nung vor­ge­legt. Wider­stand kün­digt sich an, hier von gewerk­schaft­li­cher Seite, die das EPG-Pro­jekt in einen Gegen­satz zur SCE brin­gen will.…

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Prof. Dr. Seibert zu MoMiG und ARUG

Prof. Dr. Ulrich Sei­bert (Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz) hat am 11.6. an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf über Aktu­elle Ent­wick­lun­gen im Aktien- und GmbH-Recht” gespro­chen. Dabei ist er ins­be­son­dere auf das MoMiG und auf das ARUG eingegangen. 

Ein Bericht über die Ver­an­stal­tung fin­det sich hier.

Der Vor­trag als Video:

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