MoMiG im Rechtsausschuss beschlossen

Heute hat der Rechts­aus­schuss des Bun­des­ta­ges eine Beschluss­emp­feh­lung in Sachen MoMiG für die abschlie­ßende Ple­nar­sit­zung in der nächs­ten Woche bera­ten und verabschiedet.

Neu bzw. anders gegen­über dem Regierungsentwurf:

  • Grün­dung einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft im ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren mit einem nota­ri­el­len Musterprotokoll
  • Bei­be­hal­tung des Mindeststammkapitals
  • Gesell­schaf­ter­haf­tung für die Schä­di­gung der Gesell­schaft durch inha­bile Geschäftsführer
  • Keine Befrei­ung von Geld­ein­lage bei ver­deck­ter Sach­ein­lage, aber Anrech­nung des Ver­mö­gens­werts auf die fort­be­stehende Geldeinlagepflicht
  • Ein­füh­rung eines geneh­mig­ten Kapi­tals (§ 55a GmbHG)
  • Über­schul­dungs­sta­tus: Nach­rang­ver­ein­ba­rung erfor­der­lich, sonst Pas­si­vie­rung von Gesellschafterdarlehen.
  • Erstre­ckung der Sub­or­di­na­tion auch auf Gesell­schaf­ter­dar­le­hen wirt­schaft­lich ent­spre­chen­den Rechtshandlungen
  • Nut­zungs­über­las­sung: keine Aus­son­de­rung inner­halb eines Jah­res, wenn der Gegen­stand von erheb­li­cher Bedeu­tung ist; dafür ist ein Aus­gleich an der Gesell­schaf­ter zu zahlen

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