Empfehlen sich besondere Regeln für börsennotierte und für geschlossene Gesellschaften? Darüber berät die Abteilung Wirtschaftsrecht auf dem nächsten Deutschen Juristentag in Erfurt. Die Thesen des Gutachters und der Referenten liegen jetzt vor.…
WeiterlesenMonat: Juli 2008
90 T€ netto …
… pro klägerischer Einheit laut „Kostenblatt” (das ist neu) im IKB-Fall. Wie lange will der Gesetzgeber diesem Treiben eigentlich noch zuschauen? Immerhin ist der Bund als Großaktionär beteiligt … . …
WeiterlesenStudie zur gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung
Das Arbeitsministerium hat eine Studie zur gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung in Auftrag gegeben. In ihrer Antwort (16/9964) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion (16/9661) schreibt die Regierung, die Kosten der Studie mit dem Titel „Corporate Social Responsibility (CSR) zwischen Markt und Politik” beliefen sich auf 173.383 Euro. Die Vergabe der Studie sei „im Wege der Freihändigen Vergabe nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb” erfolgt. Richtungweisend sei die CSR-Definition der Europäischen Kommission. CSR werde dabei als Konzept bezeichnet, „das Unternehmen als Grundlage dient, um auf freiwilliger Basis soziale und ökologische Belange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Beziehungen zu den Stakeholdern zu integrieren”.
Frage Nr. 29 lautet: „…
WeiterlesenWas ist eine Aktionärsvereinigung?
Das AktG erwähnt die „Vereinigungen von Aktionären” in etlichen Normen (§§ 125 I 1, 2; 128 V 1, VI 1; 135 IX Nr. 1 AktG). Im ARUG-RefE wird zudem die Stimmrechtsvertretung „entsprechend den Vorschlägen einer im Anerbieten des Kreditinstituts aufgeführten Aktionärsvereinigung” (§ 135 I AktG‑E) angesprochen.
Nach dem AktG nehmen Aktionärsvereinigungen eine ähnliche Rechtsstellung wie Kreditinstitute ein, soweit die organisierte Stimmrechtsvertretung auf Hauptversammlungen betroffen ist. So hat der Vorstand der AG unter den in § 125 I 1 AktG näher bezeichneten Umständen Aktionärsvereinigungen die Einberufung des Hauptversammlung und deren Tagesordnung mitzuteilen. Die Vereinigung muss diese Mitteilung an ihre Mitglieder auf Verlangen weiterleiten, wenn es sich um Aktionäre dieser Gesellschaft handelt (§ 128…
WeiterlesenHandelsrechtsausschuss des DAV zum ARUG-Entwurf
Der im Vorfeld der Gesetzgebung durchaus einflussreiche Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins hat eine ausführliche Stellungnahme zum ARUG-RefE veröffentlicht.
Die Stellungnahme beschäftigt sich ausführlich mit den geplanten Neuregelungen im Freigabeverfahren (§ 246a AktG). Der Reformansatz wird als „zu eng gewählt” bezeichnet. Die vorgesehene Bagatellschwelle von 100 € sei nicht ernst zu nehmen.
- Der Ausschuss unterstützt die Forderung nach einer erstinstanzlichen Zuständigkeit des OLG in Anfechtungs‑, Freigabe- und Spruchverfahren.
- Der Handelsrechtsausschuss schlägt vor, dass Nichtigkeitsklagen gegen die in § 246a AktG genannten Beschlüsse nur innerhalb der Monatsfrist erhoben werden können.
- Ein Quorum von 1% des Grundkapitals oder 100 000 € nominal sei geeignet, eine wirksame Abhilfe gegen rechtsmissbräuchliche Anfechtungsklagen zu schaffen. Dafür fehle aber die „notwendige politische Unterstützung”.
- Angeregt
Continental / Schaeffler — Fortsetzung
Die Continental AG erklärt: „Schaeffler hat sich auf rechtswidrige Weise angeschlichen, um die Kontrolle über Continental zu erlangen … Nach unserer Auffassung hat sich die Schaeffler Gruppe mit Hilfe von Banken und Derivate-Positionen auf rechtswidrige Weise Zugriff auf 36 Prozent des Continental-Kapitals verschafft.”
Das Handelsblatt schreibt, dass die (Schaeffler)- „Gruppe bereits 2,97 Prozent der Aktien besitzt, Optionen über 4,95 Prozent hält und Zugriff auf 28 Prozent der Aktien über so genannte Cash-Swaps hat. Das sind komplexe Finanzinstrumente, die für einen bestimmten Zeitraum einen Tausch von Geld in Aktien erlauben. Neun nationale und internationale Banken soll Schaeffler damit beauftragt haben. Unter dem Strich hat sich der Angreifer den Zugriff auf 36 Prozent …
WeiterlesenContinental AG, Schaeffler und die Optionen
Die FTD berichtet heute: „Eine Gruppe internationaler Banken hat Continental-Aktien gekauft und Schaeffler mit Call-Optionen ausgestattet, hieß es in Finanzkreisen. Das Familienunternehmen habe so Zugriff auf rund 30 Prozent der Aktien, hieß es.”
Wie ist die Rechtslage mit Blick auf das Übernahmerecht?
- Wer die Kontrolle über eine börsennotierte Aktiengesellschaft erlangt, muss dies innerhalb einer Woche mitteilen und innerhalb von vier Wochen ein Pflichtangebot veröffentlichen (§ 35 I WpÜG).
- Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft (§ 29 II WpÜG).
- Für Stimmrechte braucht man Aktien (§ 12 I 1 AktG).
- Doch „Schaeffler” hat offenbar nicht so viel Aktien, sondern Optionen. Diese Fallgestaltung ist im WpÜG durch Zurechnung berücksichtigt: