Arbeitskreis Europäisches Unternehmensrecht: Stellungnahme zur EPG

Der Arbeits­kreis Euro­päi­sches Unter­neh­mens­recht hat eine Stel­lung­nahme zur geplan­ten Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft abge­ge­ben. Ins­ge­samt wird das Vor­ha­ben begrüßt und es wer­den etli­che Vor­schläge für die Aus­ge­stal­tung die­ser Euro-GmbH” gemacht.

Gene­ral

1. The Arbeits­kreis Euro­päi­sches Unter­neh­mens­recht” (her­ein­af­ter: the group”) wel­co­mes the draft SPE Regu­la­tion as part of the Small Busi­ness Act”.

2. Small and medium sized busi­ness, which to some extent find the dif­fe­ren­ces in com­pany law bet­ween Mem­ber Sta­tes if not insur­moun­ta­ble at least extre­mely cos­tly, con­sti­tute the most important tar­get group of the new legal form.

3. Rapid and unbu­reau­cra­tic for­ma­tion is an important pre-requi­site for the estab­lish­ment of a new busi­ness or for­eign sub­si­diary in the legal form of the …

Weiterlesen

Die Notstandsgesetzgebung in der Finanzkrise (FMStG)

Ent­wurf eines Geset­zes zur Umset­zung eines Maß­nah­men­pa­kets zur Sta­bi­li­sie­rung des Finanz­mark­tes (Finanz­markt­sta­bi­li­sie­rungs­ge­setz — FMStG)

Art. 2 § 3 FMStG: Gesetz­li­che Kapitalerhöhung

(1) Der Vor­stand eines als Akti­en­ge­sell­schaft ver­fass­ten Unter­neh­mens des Finanz­sek­tors ist bis zum 31. Dezem­ber 2009 ermäch­tigt, das Grund­ka­pi­tal bis zu 50 vom Hun­dert des Grund­ka­pi­tals, das zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens die­ses Geset­zes vor­han­den ist, durch Aus­gabe neuer Aktien gegen Ein­la­gen an den Finanz­markt­sta­bi­li­sie­rungs­fonds (Fonds) zu erhöhen. …

(2) Die Erhö­hung des Grund­ka­pi­tals bedarf nicht der Zustim­mung der Hauptversammlung. …

(3) Das Bezugs­recht der Aktio­näre ist ausgeschlossen.”

Art. 1 § 10 Abs. 2 FMStG (Ver­gü­tung etc):

Die Bun­des­re­gie­rung kann durch Rechts­ver­ord­nung .… Bestim­mun­gen erlas­sen über die von den begüns­tig­ten Unter­neh­men des Finanz­sek­tors zu erfül­len­den Anfor­de­run­gen an 
1. die …

Weiterlesen

Finanzkrise: Insolvenzrechtsänderung betr. Überschuldung

Die Bun­des­re­gie­rung hat heute nach einer BMJ-Mit­tei­lung eine Ände­rung der Insol­venz­ord­nung beschlos­sen, mit der der Über­schul­dungs­be­griff ange­passt wird” Danach sol­len Unter­neh­men, die vor­aus­sicht­lich in der Lage sind, mit­tel­fris­tig ihre Zah­lun­gen zu leis­ten, auch dann nicht den Gang zum Insol­venz­rich­ter antre­ten müs­sen, wenn eine vor­über­ge­hende bilan­zi­elle Unter­de­ckung vor­liegt. Mit die­ser Rege­lung wird gerade in Kri­sen­zei­ten an sich gesun­den Unter­neh­men der Weg zu einer Sanie­rung geebnet.”

Minis­te­rin Zypries wird von ihrer Pres­se­stelle mit einem Bei­spiel zitiert: Damit hel­fen wir auch einem mit­tel­stän­di­schen Hand­werks­be­trieb in der Rechts­form einer GmbH, der viel­leicht im Moment for­mal über­schul­det ist, aber den Zuschlag für einen Groß­auf­trag bekom­men hat. Nach gel­ten­dem Recht müsste er bin­nen drei Wochen Insol­venz­an­trag stel­len, obwohl schon heute fest­steht, …

Weiterlesen

DSW: Handbuch der europäischen Hauptversammlungen

Die Deut­sche Schutz­ver­ei­ni­gung für Wert­pa­pier­be­sitz hat 2008 wie­der eine umfas­sende Ana­lyse der Abläufe der Haupt­ver­samm­lun­gen sowie der von den Aktio­nä­ren ein­zu­hal­ten­den Fris­ten und For­ma­lien in den 15 wich­tigs­ten euro­päi­schen Län­dern vor­ge­nom­men und hier­aus das Hand­buch der euro­päi­schen Haupt­ver­samm­lun­gen” ent­wi­ckelt. Neben Deutsch­land erfasst das Hand­buch die Län­der Bel­gien, Däne­mark, Finn­land, Frank­reich, Groß­bri­tan­nien, Irland, Ita­lien, Nie­der­lande, Nor­we­gen, Öster­reich, Por­tu­gal, Spa­nien, Schwe­den und die Schweiz. 

Die Stu­die zeigt die Unter­schied­lich­keit der HV-Regeln, die auch nach der Umset­zung der Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie (bis August 2009) nur ein Stück weit har­mo­ni­siert” sein dürften. 

Lese­probe (u.a. Inhalts­ver­zeich­nis) hier. Das Hand­buch kos­tet stolze 95 € zzgl. MWSt.…

Weiterlesen

War es falsch, die Deutschland-AG“ aufzubrechen?

Rolf Stür­ner in der FAZ v. 9.10.2008, S. 6: Es war falsch, unter dem Motto der Aktio­närs­de­mo­kra­tie” wirt­schaft­li­che Ver­flech­tun­gen der Deutsch­land AG” gene­rell anzu­fein­den. Vola­ti­les Kapi­tal bedarf des Gegen­ge­wichts regio­nal inte­grier­ter lang­fris­ti­ger Betei­li­gung, deren Vor­teil man gerade unter dem Begriff des Anker­ak­tio­närs” wie­der neu zu ent­de­cken beginnt. Stif­tungs­mo­delle, zu denen in wei­te­rem Sinne auch das rechts­tech­nisch nicht opti­male VW-Gesetz gehört, ver­die­nen dabei ebenso För­de­rung wie regio­nal ori­en­tierte Fami­li­en­un­ter­neh­men oder Arbeit­neh­mer­be­tei­li­gungs­mo­delle.

U.H. Schnei­der plä­diert in der Bör­sen­zei­tung v. 19.9.2008 für eine Nach­hal­tig­keits­di­vi­dende und für ein Nach­hal­tig­keits­stimm­recht lang­fris­tig inves­tier­ter Aktio­näre. Wer zwei oder mehr Jahre lang die Aktien hält, kann ein dop­pel­tes oder …

Weiterlesen

… das halte ich für absolut zwingend …

Die Bun­des­kanz­le­rin: Wir haben heute im Kabi­nett dar­über gespro­chen, dass es in Deutsch­land sehr wohl recht­li­che Grund­la­gen gibt, um Mana­ger und Auf­sichts­räte in die Haf­tung zu neh­men. Wir stel­len aller­dings fest, dass diese gesetz­li­chen Rege­lun­gen so gut wie nicht genutzt wer­den. Ich glaube, wir alle soll­ten dar­auf schauen, wie wir es dazu brin­gen kön­nen, dass sie bes­ser genutzt wer­den, oder wie wir Gesetze so ändern, dass sie genutzt wer­den. Auch das halte ich für abso­lut zwingend.” 

Die Vor­schläge: Ange­sichts der Ban­ken­krise erwägt die Union, die Bestim­mun­gen für die Haf­tung von Mana­gern zu ver­schär­fen. Ein ent­spre­chen­des Gesetz könne fest­le­gen, dass keine Abfin­dung und keine Ver­gü­tung bis zum Beginn des Ren­ten­al­ters mit 65 gezahlt wür­den, sagte der finanz­po­li­ti­sche Spre­cher …

Weiterlesen