Julius Flechtheim in RabelsZ 3 (1929) 101, 113 (zitiert nach Jan von Hein, Die Rezeption des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts in Deutschland, 2008, S. 141). — Zu Flechtheim s. Heymann, Annegret, Der Jurist Julius Flechtheim. Leben und Werk, 1990.…
WeiterlesenMonat: Februar 2009
Künftig keine HGB-Bilanzierung und Offenlegung für die kleine GmbH ?
Heute hat die EU-Kommission den schon länger angekündigten „Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen im Hinblick auf Kleinstunternehmen” vorgelegt. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die Mitgliedsstaaten die Option erhalten, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinien herauszunehmen. Die EU-Bilanzrichtlinien betreffen GmbH, Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften, bei denen (nur) eine juristische Person persönlich haftender Gesellschafter ist (insbesondere GmbHG&Co KG).
Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 EUR, einem Jahresumsatz von weniger als 1 Million EUR und weniger als …
Weiterlesen„Teilverstaatlichung“ der Commerzbank: wann?
Anfang Januar war von „Teilverstaatlichung” der Bank die Rede. Doch bis Ende Februar ist nichts passiert ausweislich der heutigen Handelsregisterauskunft (die 4,50€ Gebühr für den „aktuellen Ausdruck” habe ich mir geleistet). Laut Registerblatt der COMMERZBANK Aktiengesellschaft Frankfurt (Frankfurt/Main) HRB 32000 ist keine Durchführung einer Kapitalerhöhung nach Art. 2 § 3 FMStG (gesetzlich genehmigtes Kapital) eingetragen worden. Das sollte vielleicht auch die Wirtschaftspresse einmal berücksichtigen, die ständig von einer 25%-Beteiligung des Bundes spricht. Mehr als eine Absichtserklärung ist das bislang nicht. Für die neue Berechnung der Kernkapitalquote wird sie von der Commerzbank aber schon einmal zugrunde gelegt („Berücksichtigt sind in dieser Zahl die 2009 von dem SoFFin … zugesagten Mittel”) – was …
WeiterlesenDer „Berliner Kreis“ zu Reformfragen im Gesellschaftsrecht
Der „Berliner Kreis” (eine jährlich tagende Gruppe von Professoren, Rechtsanwälten, Unternehmensjuristen) hat gestern mit Prof. Dr. Seibert (BMJ) über zwei Problembereiche beraten.
Zur „Neuregelung der Kapitalaufbringung bei der AG” referierte Dr. Jochen Vetter (Hengeler Mueller) „Der Gesetzgeber sollte zumindest im Rahmen einer kleinen Lösung eine dem GmbH-Recht (§ 19 Abs. 4 und 5 GmbHG) entsprechende Modifikation der Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage und des Hin- und Herzahlens in das Aktienrecht übernehmen. Europarechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht. Sollte der Gesetzgeber sich mit einer solch kleinen Lösung begnügen, sollte die technische Ausgestaltung im Interesse der Rechtssicherheit in möglichst enger Anlehnung an das GmbH-Recht erfolgen. — Deutlich vorzugswürdig ist jedoch eine darüber hinausgehende große Lösung, die …
WeiterlesenDas letzte Wort – haben jja und cbu
Die FAZ eröffnet ein Blog zu Themen des Wirtschaftsrechts: „Das letzte Wort”. Herzlich willkommen!
„Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Joachim Jahn und Corinna Budras blicken auf Urteile, Gesetze und Ereignisse im Wirtschaftsrecht. Auf Akteure mit und ohne Roben; hinter die Kulissen von Justiz, Anwaltschaft und Rechtspolitik. Und sie lesen zwischen den Zeilen der gedruckten Nachrichten und öffentlichen Verlautbarungen.”
Es beginnt mit der Verfassungsbeschwerde gegen das FMStG:
„Darf man gespannt sein auf den Richterspruch? Wohl kaum, wenn man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Anteilseignern durch das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes) kennt. Der ist nämlich begrenzt (wie nahezu jedes andere Grundrecht auch). „DAT/Altana”, „Feldmühle”, „…
WeiterlesenSymposion für Wolfgang Zöllner
Heute veranstaltet die Juristische Fakultät der Universität Tübingen aus Anlass des 80. Geburtstags von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Zöllner ein Symposion.
Es sprechen:
- Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb: Satzungsautonomie im Aktienrecht
- Prof. Dr. Ulrich Noack: Das Aktienrecht der Krise – das Aktienrecht in der Krise?
- Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt: Reflexionen über das Beschlussmängelrecht
- Prof. Dr. Dr. h.c. Harm Peter Westermann: Der besondere Vertreter im Aktienrecht
FMStErgG
Der Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes — Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz ist heute von der Bundesregierung beschlossen worden.
Art. 3 („Rettungsübernahmegesetz”) enthält die politisch vieldiskutierte Ultima-Ratio-Enteignung (vorgesehene Geltung bis 30.6.2009). Die Aufregung darum ist kaum verständlich. Im Normalfall der Insolvenz müssen die Anteilseigner auch zusehen, wie die restlichen Vermögenswerte von dem Insolvenzverwalter zugunsten der Gläubigergesamtheit verwertet werden. Und nur weil HRE nicht pleite geht, da aus bekannten Gründen vom Staat gestützt, kann für die Anteilseigner doch nichts anderes gelten.
Interessanter und praktisch wichtiger sind die Neuregelungen in Art. 2 („Beschleunigungsgesetz”):
- Die HV-Beschleunigung gilt auch, wenn Dritte die Kapitalerhöhung zeichnen und wenn noch andere Beschlussgegenstände auf der Tagesordnung stehen (§ 7 I 4 n.F.)
- Kapitalmaßnahmen zur Rekapitalisierung