Das Deutsche Aktieninstitut hat Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl veröffentlicht. Die Vorstandsvergütung soll ohne „staatliche Preisfestsetzung” bleiben. Den Gesellschaften soll es überlassen sein, welche Größe des Aufsichtsrats sie für angemessen halten. Eine generelle Einführung einer „Abkühlungsperiode” vor dem Wechsel von ehemaligen Vorstandsmitgliedern in den AR wird nicht befürwortet; diese Frage sollte dem Urteil der Aktionäre überlassen bleiben. Das Anfechtungsrecht deutscher Prägung habe sich schlichtweg nicht bewährt. „Eine im parlamentarischen Raum vergleichbare Situation wäre gegeben, wenn ein einziger Parlamentarier mit seinem Veto den kompletten, in langen Verhandlungen ausgehandelten Bundeshaushalt blockieren könnte, was Parlament, Regierung und nachgeordnete Behörden für unabsehbare Zeit handlungsunfähig machen würde.” Die Anfechtungsklage soll nur dann „automatisch eine Blockade auslösen … wenn …
WeiterlesenMonat: April 2009
Die Bundestagswahl und das Unternehmensrecht (1)
Hier sollen in diesem Jahr die rechtspolitischen Vorschläge der Parteien für das künftige Unternehmensrecht notiert (kommentiert, diskutiert) werden. Aus dem SPD-Wahlprogramm (S. 12):
„Verantwortung von Unternehmen gegenüber dem Gemeinwohl. Wir werden im Aktiengesetz festschreiben, dass Unternehmen nicht nur den Aktionären, sondern auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie dem Gemeinwohl verpflichtet sind.”
„Stimmrecht für Aktionäre nach Haltefrist. Die Einflussnahme auf Unternehmen sollte nicht im kurzfristigen Profitinteresse erfolgen. Das volle Stimmrecht für Aktionäre auf Hauptversammlungen sollte daher an eine Mindesthaltedauer der Aktien von einem Jahr geknüpft werden.”
„Bilanzen und Rechnungslegung für Langfristigkeit und Nachhaltigkeit. Unternehmen sind für uns nicht nur dem finanziellen Gewinn der Eigentümer („shareholder value”) verpflichtet. Investoren und die Öffentlichkeit brauchen gesicherte Erkenntnisse über die Leistungen von …
WeiterlesenFinanzmarktstabilisierung: anwaltlicher Sachverstand konsultativ herangezogen
„Im Rahmen der Erarbeitung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe wurde der spezielle, insbesondere gesellschaftsrechtliche und verfassungsrechtliche Sachverstand der mandatierten Rechtsanwälte konsultativ herangezogen.” So beschreibt die Bundesregierung die Mitwirkung von 4 Anwaltskanzleien bei der jüngsten Finanzmarktgesetzgebung in Beantwortung einer kleinen Anfrage. Alle Aufträge seien im Wege der freihändigen Vergabe erfolgt. Die Höhe des Auftragsvolumens will die Bundesregierung nicht angeben. Originelle Begründung des Mandanten: „Die Bundesregierung ist auch im Verhältnis zum Deutschen Bundestag zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der mandatierten Rechtsanwälte verpflichtet.”
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Festschrift für Eberhard Schwark zum 70. Geburtstag
50 Beiträge stehen in den Abteilungen „Allgemeines Privatrecht”, „Gesellschaftsrecht”, „Bank- und Kapitalmarktrecht” und „Wirtschaftsrecht” für das „Unternehmensrecht zu Beginn des 21. Jahrhunderts”. So heißt die Festschrift für Prof. Dr. Schwark, die heute in Berlin überreicht wird.…
WeiterlesenSoll eine Gemeinwohl-Klausel in das Aktienrecht?
§ 76 Abs. 1 AktG ist eine klare und kurze Bestimmung: „Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten”. In Berlin gibt es Bestrebungen, die Normen mit einer ausdrücklichen Bindung des Vorstands an das Gemeinwohl und die Arbeitnehmerinteressen zu ergänzen. Der DGB hat zur rechtswissenschaftlichen Fundierung ein Gutachten von Prof. Dr. Gerald Spindler (Göttingen) vorgelegt. Spindler kommt dort zu dem Ergebnis, dass „der Vorstand einen gewissen Ermessensspielraum bei der Konkretisierung der Unternehmensziele (genießt), solange eine langfristige Rentabilität der Gesellschaft gesichert ist. Er darf in diesem Zusammenhang zwar den Shareholder Value beachten, aber er hat stets auch auf Arbeitnehmerinteressen und Belange des Gemeinwohls Rücksicht zu nehmen.” Soweit so gut. Keine ernst zu nehmende Stimme …
WeiterlesenBGH: Beschlussstreitigkeiten bei der GmbH sind schiedsfähig
Der II. Zivilsenat der BGH vor vorgestern entschieden:
Beschlussmängelstreitigkeiten im Recht der GmbH sind grundsätzlich kraft privatautonomer Gestaltung der Gesellschafter schiedsfähig, sofern und soweit das vereinbarte schiedsrichterliche Verfahren aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Mindeststandards einhält.
Vor 13 Jahren hatte der II. Zivilsenat die Schiedsfähigkeit von Beschlussstreitigkeiten zwar noch abgelehnt (BGHZ 132, 278 = NJW 1996, 1753), aber nicht etwa kategorisch, sondern mit Hinweisen auf die Prärogative des Gesetzgebers:
„Angesichts der … grundlegend verschiedenen Gegebenheiten bei Austragung von Beschlussmängelstreitigkeiten im Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und vor privaten Schiedsgerichten und des Fehlens gesetzlicher Regelungen, die diese Unterschiede überbrücken könnten, ist jedenfalls nach dem gegenwärtig erreichten Rechtsstand kein Raum für eine analoge Anwendung der §§ 246, …
WeiterlesenMoMiG in der Praxis – insbesondere der Notare
Es sprechen: Notar Dr. Norbert Zimmermann, LL.M. (Harvard): „Leben mit dem MoMiG — Anforderungen an die vorsorgende Rechtspflege aus der Sicht des Notars” und Prof . Dr. Nicola Preuß (Juristische Fakultät): „Kampf der Kulturen – Die Bedeutung der vorsorgenden Rechtspflege im reformierten GmbH-Recht”. — Eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 29. April 2009 um 18.00 Uhr an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sie können sich hier anmelden. Die kostenfreie Veranstaltung wird organisiert vom Institut für Unternehmensrecht in der Reihe „Forum Unternehmensrecht”.
Zur Vorbereitung die Lektüre von Heckschen, Das MoMiG in der notariellen Praxis, 2009.…
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