Die Bundestagswahl und das Unternehmensrecht (1)

Hier sol­len in die­sem Jahr die rechts­po­li­ti­schen Vor­schläge der Par­teien für das künf­tige Unter­neh­mens­recht notiert (kom­men­tiert, dis­ku­tiert) wer­den. Aus dem SPD-Wahl­pro­gramm (S. 12): 

Ver­ant­wor­tung von Unter­neh­men gegen­über dem Gemein­wohl. Wir wer­den im Akti­en­ge­setz fest­schrei­ben, dass Unter­neh­men nicht nur den Aktio­nä­ren, son­dern auch den Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern sowie dem Gemein­wohl ver­pflich­tet sind.” 

Stimm­recht für Aktio­näre nach Hal­te­frist. Die Ein­fluss­nahme auf Unter­neh­men sollte nicht im kurz­fris­ti­gen Pro­fit­in­ter­esse erfol­gen. Das volle Stimm­recht für Aktio­näre auf Haupt­ver­samm­lun­gen sollte daher an eine Min­dest­hal­te­dauer der Aktien von einem Jahr geknüpft werden.” 

Bilan­zen und Rech­nungs­le­gung für Lang­fris­tig­keit und Nach­hal­tig­keit. Unter­neh­men sind für uns nicht nur dem finan­zi­el­len Gewinn der Eigen­tü­mer („share­hol­der value”) ver­pflich­tet. Inves­to­ren und die Öffent­lich­keit brau­chen gesi­cherte Erkennt­nisse über die Leis­tun­gen von Unter­neh­men in den Berei­chen Kli­ma­schutz, soziale Ver­ant­wor­tung und Qua­li­tät der Unter­neh­mens­füh­rung („Cor­po­rate Gover­nance”). Gezielte und aus­sa­ge­kräf­tige Berichts­sys­teme über diese Indi­ka­to­ren sind eine Grund­lage für lang­fris­tig und nach­hal­tig orga­ni­sierte Kapitalmärkte.”

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