Das Vorstandsvergütungsgesetz in der Beratung

Der Frak­ti­ons­ent­wurf (Union/​SPD) eines Geset­zes zur Ange­mes­sen­heit der Vor­stands­ver­gü­tung gelangt am Mon­tag zur öffent­li­chen Anhö­rung im Rechts­aus­schuss des Bun­des­ta­ges. Hin­ge­wie­sen sei vor allem auf die Stel­lung­nah­men von Hirte (Uni­ver­si­tät Ham­burg), Goe­tte (BGH) und Lut­ter (Uni­ver­si­tät Bonn). Dazu auch der Brief der zwölf Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den vom heu­ti­gen Tag. 

Eine Anmer­kung am Rande: Die Begrün­dung führt aus (S. 7), die Vor­aus­set­zun­gen für eine Anpas­sung der Vor­stands­be­züge wür­den kla­rer und schär­fer” gefasst. Die Anpas­sung nach unten ist nach gel­ten­dem Recht 87 Abs. 2 AktG) mög­lich, wenn die Wei­ter­ge­wäh­rung eine schwere Unbil­lig­keit” für die Gesell­schaft sein würde. Nach dem Vor­schlag soll künf­tig die Unbil­lig­keit” aus­rei­chen. Was wird mit der Strei­chung des Adjek­tivs denn

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Wie darf ein Aufsichtsrat über sein“ Unternehmen plaudern?

Das Mit­glied des Auf­sichts­rats der Por­sche SE Fer­di­nand Piëch sagt am 11.5. über einen mög­li­chen Über­nah­me­preis, den ein Drit­ter (VW AG – dort ist er Vor­sit­zen­der des Auf­sichts­rats) für das von ihm beauf­sich­tigte Unter­neh­men zah­len könnte: Elf Mil­li­ar­den Euro sind sicher einige Mil­li­ar­den Euro zu hoch gegrif­fen.” — Aus der Bilanz von Por­sche kann man Risi­ken nicht aus­rei­chend able­sen”. Es gebe noch keine Trans­pa­renz. Über den Finanz­vor­stand: Der Här­ter war für zehn Mil­li­ar­den gut, mehr nicht”, sagt Fer­di­nand Piëch mit Ver­weis auf den zuletzt nur müh­se­lig aus­ge­han­del­ten Kre­dit von Por­sche. Und über den Finanz­vor­stand von VW: Ich bin über­zeugt, Herr Pötsch ist kre­dit­wür­di­ger.” — S. Berichte Han­dels­blatt

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ARUG im Rechtsausschuss Bundestag beschlossen

Der Rechts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges hat heute über das ARUG bera­ten. Danach wer­den dem Par­la­ment etli­che Ände­run­gen gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf vorgeschlagen. 

  • Erhö­hung des Baga­tell­quo­rums im Frei­ga­be­ver­fah­ren auf 1000 Euro antei­li­gen Betrag 
  • Erst­in­stanz­li­che Zustän­dig­keit des OLG für Frei­ga­be­ver­fah­ren
  • Rege­lung der ver­deck­ten Sach­ein­lage (ähn­lich den GmbH-Vor­schrif­ten idF MoMIG) 
  • Details zu Ver­fah­rens­fra­gen der HV-Durchführung 

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Verhandlungslösung für die Mitbestimmung allgemein einführen

Ein neuer Vor­schlag für die Mit­be­stim­mung sieht vor, dass sie nach dem Vor­bild der SE aus­ge­han­delt wer­den kann. Die Euro­päi­sche Akti­en­ge­sell­schaft (SE) gestat­tet es, die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer im Wege einer Ver­ein­ba­rungs­lö­sung zu regeln und die Größe des Auf­sichts­rats zu redu­zie­ren. Zahl­rei­che deut­sche Unter­neh­men haben aus die­sem Grund die Rechts­form der AG ver­las­sen und die­je­nige der SE gewählt. Um die­ser Flucht aus der AG” zu begeg­nen, hat der aus sie­ben unab­hän­gi­gen Hoch­schul­leh­rern bestehende Arbeits­kreis Unter­neh­me­ri­sche Mit­be­stim­mung” einen Geset­zes­vor­schlag ent­wi­ckelt, der eine Ver­hand­lungs­lö­sung auch für die AG und die GmbH zulässt. … Dabei geht es nicht um eine Min­de­rung der Mit­be­stim­mung, wie es andere vor­ge­schla­gen haben, son­dern um eine Option: Das …

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Perspektiven des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts“

Dar­über schreibt Mathias Haber­sack in der Mai-Aus­gabe des Buce­rius Law Jour­nal. Ins­be­son­dere wird der Ent­wurf des Arbeits­krei­ses Beschluss­män­gel­recht” gewür­digt. Übri­gens: die bald vor­lie­gende End­fas­sung des ARUG dürfte auch noch die eine und andere Ände­rung mit Blick auf das Anfech­tungs­pro­ze­dere bringen … . …

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Deutscher AnwaltSpiegel“ – eine neue Online-Publikation zum Unternehmensrecht

Die Eigen­be­schrei­bung des kos­ten­los als PDF online erhält­li­chen Jour­nals lau­tet wie folgt: Der Deut­sche Anwalt­Spie­gel ist ein neu kon­zi­pier­tes Medium, das sich an die Unter­neh­mens­pra­xis sowie an den Rechts- und Steu­er­markt rich­tet. Bekannte und aus­ge­wie­sene Autoren aus der Anwalt­schaft, aber auch aus Unter­neh­men sowie nicht zuletzt pra­xis­ori­en­tierte Wis­sen­schaft­ler berich­ten über das gesamte unter­neh­mens­re­le­vante Recht. Der Deut­sche Anwalt­Spie­gel ist eine Gemein­schafts­pu­bli­ka­tion von F.A.Z.-Institut, einem Unter­neh­men der F.A.Z.-Verlagsgruppe, und dem juris­ti­schen Fach­ver­lag Ger­man Law Publis­hers. Unser Ziel und Anspruch ist es, unse­ren Lesern pra­xis­re­le­vante und aktu­elle The­men vor­zu­stel­len, die für ihre beruf­li­che Tätig­keit wich­tig sind. Um dies zu errei­chen, haben wir eine Reihe von nam­haf­ten stra­te­gi­schen Part­nern – alles renom­mierte natio­nale und inter­na­tio­nale Sozie­tä­ten – gewin­nen kön­nen, die ihr umfas­sen­des …

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Virtuelle Hauptversammlung (Dissertation)

Es sei auf eine aktu­elle und sehr gründ­li­che Dis­ser­ta­ti­ons­schrift auf­merk­sam gemacht: Die vir­tu­elle Haupt­ver­samm­lung – Vor­aus­set­zun­gen und Pro­bleme der Durch­füh­rung einer ergän­zend oder voll­kom­men vir­tu­el­len Aktio­närs­haupt­ver­samm­lung über das Inter­net.” (Inhalts­ver­zeich­nis Zusam­men­fas­sung). Die von Dr. Walt­her Pielke ver­fasste Arbeit beschäf­tigt sich haupt­säch­lich mit dem deut­schen Recht (auch schon mit dem ARUG), aber auch mit dem schwei­ze­ri­schen Recht. Das Werk ist an der Uni­ver­si­tät Lau­sanne ent­stan­den und dort soeben erschienen.…

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