ZGR-Symposion 2010

Das ZGR-Sym­po­sion 2010 mit ca. 90 Teil­neh­mern aus Wis­sen­schaft, BGH, Anwalt­schaft und Unter­neh­men befasste sich mit den The­men Auf­sichts­recht­li­che Ein­flüsse auf das Gesell­schafts­recht” sowie Reform der Unter­neh­mens­re­struk­tu­rie­rung”. Das Ver­hält­nis Gesell­schafts­recht-Insol­venz­recht stand im Mit­tel­punkt des ers­ten (lan­gen!) Tages. Dabei ging es ins­be­son­dere um die Rechts­stel­lung der Anteils­in­ha­ber in der Insol­venz. Prof. Dr. Verse (Osna­brück) plä­dierte de lege ferenda für deren Ein­be­zie­hung in das Insol­venz­plan­ver­fah­ren (dazu schon Noack, FS Zöll­ner, 1999, S. 411), Dr. Schus­ter (Fresh­fields) ent­wi­ckelte Vor­stel­lun­gen für ein sanie­rungs­freund­li­ches Gesell­schafts­recht. Prof. Dr. Bit­ter wollte die Anteile schon nach gel­ten­dem Recht zur Ver­wer­tung durch den Insol­venz­ver­wal­ter frei­ge­ben (Auf­op­fe­rungs­ge­danke, Siche­rungs­treu­hand). Prof. Dr. Hirte trat für einen grund­le­gen­den Per­spek­ti­ven­wech­sel des regu­la­to­ri­schen Ansat­zes ein: In …

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Wer bestimmt den AR-Vorsitzenden?

Auf der kom­men­den Haupt­ver­samm­lung von Infi­neon bewer­ben sich gleich zwei Kan­di­da­ten um den Vor­sitz des Auf­sichts­ra­tes” heißt es bei Welt online. – Indes­sen: Der Auf­sichts­rat hat … aus sei­ner Mitte einen Vor­sit­zen­den … zu wäh­len.” 107 Abs. 1 S. 1 AktG). Diese kleine Schul­meis­te­rei sei gestat­tet ange­sichts von Pres­se­mel­dun­gen und Kom­men­ta­ren, die von einem Macht­kampf um die Auf­sichts­rats­spitze” bei der bevor­ste­hen­den Haupt­ver­samm­lung der Infi­neon AG han­deln. S. noch etwa SZ, SPON, FTD.…

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KSzW – was ist denn das?

Das — nun ja — ein­gän­gige Kür­zel steht für Köl­ner Schrift zum Wirt­schafts­recht”, eine vier­tel­jähr­lich im Otto Schmidt-Ver­lag erschei­nende neue Fach­zeit­schrift. Das Beson­dere daran: Die Publi­ka­tion wurde von wis­sen­schaft­li­chen Mit­ar­bei­tern der Uni­ver­si­tät zu Köln initi­iert, die ein Law Jour­nal nach angel­säch­si­schem Vor­bild ins Leben rufen wol­len. Enga­gier­ten Stu­den­ten (soll es) eine Platt­form bie­ten, über regu­läre Stu­di­en­in­halte hin­aus­zu­bli­cken, früh wis­sen­schaft­lich zu arbei­ten, die Land­schaft wis­sen­schaft­li­cher Publi­ka­tio­nen ken­nen­zu­ler­nen und juris­ti­sches Den­ken mit kauf­män­ni­schem und orga­ni­sa­to­ri­schem Han­deln zu ver­bin­den.” Die Erst­aus­gabe zum Schwer­punkt Euro­päi­sches Gesell­schafts­recht‘ ist soeben erschienen.…

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Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl.

1965 gab es ein neues Akti­en­ge­setz; ab 1970 erschien dazu unter der Her­aus­ge­ber­schaft Wolf­gang Zöll­ners der Köl­ner Kom­men­tar (KK) im Carl Hey­manns Ver­lag (benannt nach dem Ver­lags­ort und dem sei­ner­zei­ti­gen Uni­ver­si­täts­ort des Her­aus­ge­bers). Er hat die­sen Kom­men­tar auf­ge­baut, ein über­wie­gend jun­ges Autoren­team um sich geschart und sich mit Stil und Anspruch von den damals bestehen­den Wer­ken deut­lich abge­setzt. Die 1. Auf­lage war ein gro­ßer Erfolg. Jedoch ist die 1987 begon­nene zweite Auf­lage unvoll­endet geblie­ben und wird zur­zeit durch die 3. Auf­lage, die Zöll­ner zusam­men mit mir her­aus­gibt, über­holt. Das Ste­cken­blei­ben der 2. Auf­lage hat auch mit der Akti­en­rechts­re­form in Per­ma­nenz” (Zöll­ner AG 1994, 336) zu tun, die mit einem …

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Hin und her: Limited / GmbH

Beck-Ver­lags­wer­bung 1: Nach wie vor im Trend: Die eng­li­sche Limi­ted. Die Pri­vate Com­pany Limi­ted by Shares nach eng­li­schem Recht bleibt für deut­sche Unter­neh­mer auch nach der Umge­stal­tung der GmbH eine attrak­tive Alter­na­tive. Dazu trägt ins­be­son­dere die Reform der Limi­ted bei.” Das Buch dazu.

Beck-Ver­lags­wer­bung 2: Nach der Reform des deut­schen GmbH-Rechts durch das MoMiG und erhöh­ter Attrak­ti­vi­tät deut­schen Rechts fal­len die zunächst in Kauf genom­me­nen Risi­ken der Limi­ted (u.U. Durch­griffs­haf­tung der Gesell­schaf­ter) stär­ker ins Gewicht, Vor­teile bestehen kaum mehr. Eine Methode, um aus der Rechts­form der Limi­ted den Rück­weg nach Deutsch­land” anzu­tre­ten, ist die Ver­schmel­zung der Limi­ted auf eine deut­sche GmbH.” Das Buch dazu.

S. auch Von der

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