ZGR-Symposion 2010

Das ZGR-Sym­po­sion 2010 mit ca. 90 Teil­neh­mern aus Wis­sen­schaft, BGH, Anwalt­schaft und Unter­neh­men befasste sich mit den The­men Auf­sichts­recht­li­che Ein­flüsse auf das Gesell­schafts­recht” sowie Reform der Unter­neh­mens­re­struk­tu­rie­rung”. Das Ver­hält­nis Gesell­schafts­recht-Insol­venz­recht stand im Mit­tel­punkt des ers­ten (lan­gen!) Tages. Dabei ging es ins­be­son­dere um die Rechts­stel­lung der Anteils­in­ha­ber in der Insol­venz. Prof. Dr. Verse (Osna­brück) plä­dierte de lege ferenda für deren Ein­be­zie­hung in das Insol­venz­plan­ver­fah­ren (dazu schon Noack, FS Zöll­ner, 1999, S. 411), Dr. Schus­ter (Fresh­fields) ent­wi­ckelte Vor­stel­lun­gen für ein sanie­rungs­freund­li­ches Gesell­schafts­recht. Prof. Dr. Bit­ter wollte die Anteile schon nach gel­ten­dem Recht zur Ver­wer­tung durch den Insol­venz­ver­wal­ter frei­ge­ben (Auf­op­fe­rungs­ge­danke, Siche­rungs­treu­hand). Prof. Dr. Hirte trat für einen grund­le­gen­den Per­spek­ti­ven­wech­sel des regu­la­to­ri­schen Ansat­zes ein: In der Insol­venz einer Kapi­tal­ge­sell­schaft bedürfe es grund­sätz­lich weder eines gericht­li­chen Beschlus­ses über die Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens noch sei die Ein­set­zung eines Fremd­ver­wal­ters erfor­der­lich. Aus­rei­chend sei, dass sich mit Ein­tritt der mate­ri­el­len Insol­venz die Pflich­ten­bin­dung der Gesell­schafts­or­gane ändere. Sie die­nen” von die­sem Zeit­punkt an nicht mehr den Gesell­schaf­tern, son­dern den Gläu­bi­gern. — Prof. Dr. Jacoby (Bie­le­feld) und Dr. West­pfahl (Fresh­fields) stell­ten Über­le­gun­gen für ein vor­insol­venz­recht­li­ches Sanie­rungs­ver­fah­ren” vor, das eine vom Schuld­ner ange­sto­ßene Sanie­rung ermög­li­chen soll (Haupt­merk­male: Mora­to­rium, Zwangs­ver­gleich). Eine der­ar­tige Gesetz­ge­bung ist laut Koali­ti­ons­ver­trag vor­ge­se­hen. Die Kon­zern­in­sol­venz behan­del­ten Prof. Dr. Pau­lus (Ber­lin) und Prof. Dr. Val­len­der (AG Köln). Dr. Jaffé (Mün­chen) und Dr. Und­ritz (White&Case) steu­er­ten erfah­rungs­rei­che Berichte aus der Pra­xis der Insol­venz­ver­wal­tung bei, wobei u.a. die Zer­split­te­rung der Insol­venz­ge­richte beklagt wurde. — Der zweite Tag galt den auf­sichts­recht­li­chen Ein­flüs­sen. Ins­be­son­dere das Refe­rat von Daniela Weber-Rey (Clif­ford Chance) machte deut­lich, wie sehr die Infil­tra­tion” des klas­si­schen Akti­en­rechts vor­an­schrei­tet; metho­di­sche Gren­zen suchte Prof. Dr. Dre­her (Mainz) mit Blick auf die Aus­strah­lung des für Banken/​Versicherungen gel­ten­den Auf­sichts­rechts auf das all­ge­meine Gesell­schafts­recht zu zie­hen. Mit Risi­ko­ma­nage­ment nach dem Bil­MoG” befass­ten sich Prof. Dr. Kort (Augs­burg) und Gott­fried Wohl­mann­stet­ter (KPMG), ins­be­son­dere (ableh­nend) mit der angeb­li­chen Pflicht zur Errich­tung umfas­sen­der Risikomanagementsysteme.

Die Bei­träge wer­den im Som­mer 2010 in einem ZGR-Heft erscheinen.

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