Regelung zur Haftung der Vereinsmitglieder bei ehrenamtlicher Tätigkeit auf dem Wege

Im Ver­eins­recht kommt es bald zu einer wei­te­ren Ände­rung. Die Haf­tung von ehren­amt­lich täti­gen Ver­eins­mit­glie­dern soll gesetz­lich beschränkt wer­den. Dafür wird ein neuer § 31b BGB geschaf­fen. Gegen­über dem Ver­ein wird dann bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit nicht mehr gehaf­tet. Gegen­über Drit­ten bleibt es bei der Haf­tung, aber das Mit­glied kann von dem Ver­ein die Befrei­ung von der Ver­bind­lich­keit ver­lan­gen, es sei denn, der Scha­den ist vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht. Anders als bei dem Vor­stand (§ 31a Abs. 1 S. 2 BGB) gibt es inso­weit kei­nen Haf­tungs­aus­schluss gegen­über Ver­eins­mit­glie­dern. Die Geset­zes­be­grün­dung führt aus, es gehe darum, die haf­tungs­recht­li­che Stel­lung des ehren­amt­lich täti­gen Ver­eins­mit­glieds dem Ver­ein gegen­über zu stär­ken, nicht aber, die haf­tungs­recht­li­che Posi­tion geschä­dig­ter Ver­eins­mit­glie­der zu schwä­chen. …

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BOARD — eine neue Zeitschrift für Aufsichtsräte …

… ist heute zum ers­ten Mal erschie­nen: BOARD 1/2011 (Voll­text, PDF). Der in die­sem Jahr gegrün­dete Arbeits­kreis deut­scher Auf­sichts­rat e.V. gibt die alle 2 Monate erschei­nende Publi­ka­tion gemein­sam mit dem Bun­des­an­zei­ger-Ver­lag her­aus. Die Gesamt­lei­tung” haben Prof. Dr. Bar­bara Dau­ner-Lieb, Dr. Ste­fan Sie­pelt und Marc Tüng­ler.…

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Atommoratorium endet – und nun?

In die­sen Tagen endet die Ver­fü­gung der Auf­sichts­be­hör­den der Län­der, wonach bestimmte Kern­kraft­werke vor­läu­fig abzu­schal­ten waren. Die auf § 19 Abs. 3 Atom­ge­setz gestützte Anord­nung ist bekannt­lich sehr umstrit­ten, aber dar­auf kommt es jetzt nicht mehr an. Denn die befris­tete Ver­fü­gung ist ja erle­digt. Der Betrieb der orts­fes­ten Anlage zur … Spal­tung von Kern­brenn­stof­fen” (§ 7 Atom­ge­setz)” ist unstrei­tig wie­der zuläs­sig – bis zum Inkraft­tre­ten einer gesetz­li­chen Neu­re­ge­lung, die der­zeit poli­tisch vor­be­rei­tet wird („Aus­stieg”). Was soll der Vor­stand einer Akti­en­ge­sell­schaft, deren Unter­neh­mens­ge­gen­stand u.a. die kern­tech­ni­sche Ener­gie­er­zeu­gung ist, in die­ser Situa­tion tun? 

Er hat die Gesell­schaft unter eige­ner Ver­ant­wor­tung zu lei­ten (§ 76 AktG). Dazu gehört, dass er nahe­lie­gende Ein­nah­me­chan­cen nutzt. Der Betrieb der von Mitte März bis Mitte Juni 2011

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Ein großes Werk zum Europäischen Gesellschaftsrecht …

… hat Ste­fan Grund­mann soeben in der 2. (wirk­lich völ­lig neu bear­bei­te­ten) Auf­lage 2011 vor­ge­legt. Zuwei­len hat man den Ein­druck, das euro­päi­sche Gesell­schafts­recht ent­wi­ckele sich eher zufäl­lig und sprung­haft. Diese vor­der­grün­dige Sicht­weise teilt Grund­mann nicht, son­dern er ent­fal­tet in fas­zi­nie­ren­der Weise das äußere und innere Sys­tem, das er in den Richt­li­nien und Ver­ord­nun­gen erkennt, seit den spä­ten sech­zi­ger Jah­ren bis heute erlas­sen wur­den. Unter inten­si­ver Her­an­zie­hung inter­na­tio­na­ler Quel­len wer­den die Rechts­akte der EWG/EG/EU seit der 1. Richt­li­nie (1968) ein­ge­hend erläu­tert, geglie­dert und in ihrer Wir­kungs­weise ana­ly­siert. Die Libe­ra­li­sie­rung (Mobi­li­tät des Geschäfts, Kapi­tals und der Gesell­schaft ins­ge­samt) sowie die Darstellung/​Bewer­tung des Unter­neh­mens­zu­stan­des (ins­be­son­dere bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten) nennt der Autor als all­ge­meine Prin­zi­pien des euro­päi­schen …

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BGH gegen Gründung einer Unternehmergesellschaft durch Abspaltung

Gut, der Fall trägt zur Rechts­er­kennt­nis bei: Die Neu­grün­dung einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) durch Abspal­tung ver­stößt gegen das Sach­ein­la­gen­ver­bot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG”. So hat der BGH am 11.4.2011 ent­schie­den (II ZB 9/10), Urteils­gründe soeben ver­öf­fent­licht. Aber der Sach­ver­halt ist bizarr. Da wollte eine GmbH eine UG durch Abspal­tung grün­den mit 1 € Stamm­ka­pi­tal. Der Spal­tungs­plan lau­tete: Auf die durch die Spal­tung ent­ste­hende Gesell­schaft über­tra­gen wird aus der Kasse ein Betrag in Höhe von EUR 1,00.” Das Amts­ge­richt und das Ober­lan­des­ge­richt Frankfurt/​M. sowie jetzt der BGH haben die Ein­tra­gung in das Han­dels­re­gis­ter ver­wei­gert, da keine ord­nungs­ge­mäße Grün­dung vor­liege (s. den zitier­ten …

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