Im Vereinsrecht kommt es bald zu einer weiteren Änderung. Die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern soll gesetzlich beschränkt werden. Dafür wird ein neuer § 31b BGB geschaffen. Gegenüber dem Verein wird dann bei leichter Fahrlässigkeit nicht mehr gehaftet. Gegenüber Dritten bleibt es bei der Haftung, aber das Mitglied kann von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Anders als bei dem Vorstand (§ 31a Abs. 1 S. 2 BGB) gibt es insoweit keinen Haftungsausschluss gegenüber Vereinsmitgliedern. Die Gesetzesbegründung führt aus, es gehe darum, die haftungsrechtliche Stellung des ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds dem Verein gegenüber zu stärken, nicht aber, die haftungsrechtliche Position geschädigter Vereinsmitglieder zu schwächen. …
WeiterlesenMonat: Juni 2011
BOARD — eine neue Zeitschrift für Aufsichtsräte …
… ist heute zum ersten Mal erschienen: BOARD 1/2011 (Volltext, PDF). Der in diesem Jahr gegründete Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. gibt die alle 2 Monate erscheinende Publikation gemeinsam mit dem Bundesanzeiger-Verlag heraus. Die „Gesamtleitung” haben Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Dr. Stefan Siepelt und Marc Tüngler.…
WeiterlesenReport of the Reflexion Group on the Future of EU Company Law
Auf diese Reflexionen einer von der EU-Kommission eingesetzten Expertengruppe macht Holger Fleischer heute im Rechtsboard (Handelsblatt/DB) aufmerksam. Vorgeschlagen wird u.a. die (Wieder)-Belebung des Konzernrechts, insbesondere für Einpersonen-Kapitalgesellschaften in Unternehmensgruppen. …
WeiterlesenAtommoratorium endet – und nun?
In diesen Tagen endet die Verfügung der Aufsichtsbehörden der Länder, wonach bestimmte Kernkraftwerke vorläufig abzuschalten waren. Die auf § 19 Abs. 3 Atomgesetz gestützte Anordnung ist bekanntlich sehr umstritten, aber darauf kommt es jetzt nicht mehr an. Denn die befristete Verfügung ist ja erledigt. Der Betrieb der „ortsfesten Anlage zur … Spaltung von Kernbrennstoffen” (§ 7 Atomgesetz)” ist unstreitig wieder zulässig – bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung, die derzeit politisch vorbereitet wird („Ausstieg”). Was soll der Vorstand einer Aktiengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand u.a. die kerntechnische Energieerzeugung ist, in dieser Situation tun?
Er hat die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten (§ 76 AktG). Dazu gehört, dass er naheliegende Einnahmechancen nutzt. Der Betrieb der von Mitte März bis Mitte Juni 2011…
WeiterlesenEin großes Werk zum Europäischen Gesellschaftsrecht …
… hat Stefan Grundmann soeben in der 2. (wirklich völlig neu bearbeiteten) Auflage 2011 vorgelegt. Zuweilen hat man den Eindruck, das europäische Gesellschaftsrecht entwickele sich eher zufällig und sprunghaft. Diese vordergründige Sichtweise teilt Grundmann nicht, sondern er entfaltet in faszinierender Weise das äußere und innere System, das er in den Richtlinien und Verordnungen erkennt, seit den späten sechziger Jahren bis heute erlassen wurden. Unter intensiver Heranziehung internationaler Quellen werden die Rechtsakte der EWG/EG/EU seit der 1. Richtlinie (1968) eingehend erläutert, gegliedert und in ihrer Wirkungsweise analysiert. Die Liberalisierung (Mobilität des Geschäfts, Kapitals und der Gesellschaft insgesamt) sowie die Darstellung/Bewertung des Unternehmenszustandes (insbesondere bei Kapitalgesellschaften) nennt der Autor als allgemeine Prinzipien des europäischen …
WeiterlesenBGH gegen Gründung einer Unternehmergesellschaft durch Abspaltung
Gut, der Fall trägt zur Rechtserkenntnis bei: „Die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung verstößt gegen das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG”. So hat der BGH am 11.4.2011 entschieden (II ZB 9/10), Urteilsgründe soeben veröffentlicht. Aber der Sachverhalt ist bizarr. Da wollte eine GmbH eine UG durch Abspaltung gründen mit 1 € Stammkapital. Der Spaltungsplan lautete: „Auf die durch die Spaltung entstehende Gesellschaft übertragen wird aus der Kasse ein Betrag in Höhe von EUR 1,00.” Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt/M. sowie jetzt der BGH haben die Eintragung in das Handelsregister verweigert, da keine ordnungsgemäße Gründung vorliege (s. den zitierten …
Weiterlesen