Atommoratorium endet – und nun?

In die­sen Tagen endet die Ver­fü­gung der Auf­sichts­be­hör­den der Län­der, wonach bestimmte Kern­kraft­werke vor­läu­fig abzu­schal­ten waren. Die auf § 19 Abs. 3 Atom­ge­setz gestützte Anord­nung ist bekannt­lich sehr umstrit­ten, aber dar­auf kommt es jetzt nicht mehr an. Denn die befris­tete Ver­fü­gung ist ja erle­digt. Der Betrieb der orts­fes­ten Anlage zur … Spal­tung von Kern­brenn­stof­fen” (§ 7 Atom­ge­setz)” ist unstrei­tig wie­der zuläs­sig – bis zum Inkraft­tre­ten einer gesetz­li­chen Neu­re­ge­lung, die der­zeit poli­tisch vor­be­rei­tet wird („Aus­stieg”). Was soll der Vor­stand einer Akti­en­ge­sell­schaft, deren Unter­neh­mens­ge­gen­stand u.a. die kern­tech­ni­sche Ener­gie­er­zeu­gung ist, in die­ser Situa­tion tun? 

Er hat die Gesell­schaft unter eige­ner Ver­ant­wor­tung zu lei­ten (§ 76 AktG). Dazu gehört, dass er nahe­lie­gende Ein­nah­me­chan­cen nutzt. Der Betrieb der von Mitte März bis Mitte Juni 2011 unter Mora­to­rium” ste­hen­den Kern­kraft­werke ist eine sol­che Mög­lich­keit. Also wie­der anfah­ren? Bei einer unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dung kommt es dar­auf an, ob der Vor­stand ver­nünf­ti­ger­weise anneh­men durfte, auf der Grund­lage ange­mes­se­ner Infor­ma­tion zum Wohle der Gesell­schaft zu han­deln (§ 93 Abs. 1 AktG). Die Infor­ma­ti­ons­lage ist in recht­li­cher Hin­sicht klar, wie vor­ste­hend bemerkt. In sach­li­cher Hin­sicht wird zu prü­fen sein, ob sich die Inbe­trieb­nahme nur für wenige Wochen rech­net. Letz­te­res unter­stellt, rich­tet sich der bange Blick auf das gesell­schaft­li­che Umfeld, die sog. Stim­mung im Lande”. Denn auch das Anse­hen des Unter­neh­mens gehört zum Gesell­schafts­wohl. Inso­weit hat der Vor­stand ein brei­tes Ein­schät­zungs­er­mes­sen. Die Juris­ten des Akti­en­rechts kön­nen weder heute noch erst recht ex post (Haf­tungs­pro­zess!) die ein­zig rich­tige Ent­schei­dung benennen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .