BGH: Wiederbestellung eines GmbH-Geschäftsführers fällt in Schutzbereich des AGG

Der Schutz der Beschäf­tig­ten vor Benach­tei­li­gung” (Abschnitt 2 des AGG) gilt auch für GmbH-Geschäfts­füh­rer soweit es die Bedin­gun­gen für den Zugang zur Erwerbs­tä­tig­keit … betrifft” 6 AGG). Die Erwerbs­tä­tig­keit” grün­det auf dem Abschluss eines Dienst­ver­trags; dafür ist Vor­aus­set­zung die Bestel­lung als Geschäfts­füh­rer. Soll das AGG nur auf den schuld­recht­li­chen Akt (Dienst­ver­trag) oder bereits auf den kor­po­ra­ti­ven Akt (Bestel­lung) Anwen­dung finden?

Ich bin der der erst­ge­nann­ten Auf­fas­sung. Benach­tei­li­gungs­schutz kommt nur in Betracht, wenn zwar die Bestel­lung erfolgt ist, aber her­nach der Abschluss eines Anstel­lungs­ver­trags wegen einer der Gründe des § 1 AGG ver­wei­gert wird. Die eigent­li­che Ent­schei­dung, wer die Organ­funk­tion als Geschäfts­füh­rer wahr­nimmt, muss bei den Gesell­schaf­tern blei­ben. Schließ­lich ist es

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Gesellschafterliste und Unternehmergesellschaft“ – Veranstaltung in Düsseldorf

Über Erfah­run­gen und Pro­bleme mit der GmbHG-Reform durch das MoMiG spre­chen an der Juris­ti­schen Fakultät 

  • Prof. Dr. Peter Ries (Hoch­schule für Wirt­schaft und Recht, Ber­lin; Rich­ter beim Han­dels­re­gis­ter des Amts­ge­richts Charlottenburg) 
  • Notar Dr. Jan Link (Notar­kanz­lei Buch­holz & Link, Moers). 

Die Ver­an­stal­tung des Insti­tuts für Unter­neh­mens­recht fin­det am 10.5.2012 um 18 Uhr im Ober­ge­schoss des Geb. 24.91 an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf statt. Die Teil­nahme ist offen und kos­ten­frei.
Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den wird um Anmel­dung an iur@​uni-​duesseldorf.​de gebeten.…

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Der elektronisch herausgegebene Bundesanzeiger als Gesellschaftsblatt

Die Ein­be­ru­fung der Haupt­ver­samm­lung ist gem. §§ 121 IV 1, 25 S. 1 AktG in den Bun­des­an­zei­ger ein­zu­rü­cken”. Nicht etwa in den elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger”. Die­sen gibt es seit dem 1.4.2012 als Begriff nicht mehr – aber ganz in der Sache: Der Bun­des­an­zei­ger wird vom Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz nur noch elek­tro­nisch her­aus­ge­ge­ben” (Art. 1 Nr. 8 Gesetz zur Ände­rung von Vor­schrif­ten über Ver­kün­dung und Bekannt­ma­chun­gen v. 22.12.2011, BGBl. I 3044). Abge­schafft wurde die Druck­aus­gabe und die im Inter­net ist seit­her das ein­zige Medium: www​.bun​des​an​zei​ger​.de. Als Fol­ge­än­de­rung war u.a. in § 25 S.1 AktG das Wort elek­tro­ni­schen” zu strei­chen (Art. …

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Kleine GmbH künftig ohne Bundesanzeigerpublizität ihrer Bilanz

Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, die Kleinst­be­triebe” sind, kön­nen künf­tig von der Offen­le­gung ihrer Jah­res­ab­schlüsse im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger (s. § 325 HGB) aus­ge­nom­men wer­den. Zur neuen Kate­go­rie der Kleinst­be­triebe gehö­ren Unter­neh­men, die min­des­tens zwei der drei Schwel­len­werte nicht über­schrei­ten: 350.000 Euro Bilanz­summe, 700.000 Euro Jah­res­um­satz, zehn Mit­ar­bei­ter (Art. 1a I RL); in Deutsch­land sol­len das über 1 Mio. sein. Die Ände­rungs-Richt­li­nie 2012/6/EU vom 14.3.2012 eröff­net die Option für die mit­glied­staat­li­che Gesetz­ge­bung zur Befrei­ung von der regu­lä­ren Offen­le­gung (gem. Richt­li­nie 78/660/EWG). Die Bun­des­re­gie­rung wird davon vor­aus­sicht­lich Gebrauch machen; jeden­falls hat das BMJ die neue Richt­li­nie sehr gelobt und Ber­lin als …

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