Der elektronisch herausgegebene Bundesanzeiger als Gesellschaftsblatt

Die Ein­be­ru­fung der Haupt­ver­samm­lung ist gem. §§ 121 IV 1, 25 S. 1 AktG in den Bun­des­an­zei­ger ein­zu­rü­cken”. Nicht etwa in den elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger”. Die­sen gibt es seit dem 1.4.2012 als Begriff nicht mehr – aber ganz in der Sache: Der Bun­des­an­zei­ger wird vom Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz nur noch elek­tro­nisch her­aus­ge­ge­ben” (Art. 1 Nr. 8 Gesetz zur Ände­rung von Vor­schrif­ten über Ver­kün­dung und Bekannt­ma­chun­gen v. 22.12.2011, BGBl. I 3044). Abge­schafft wurde die Druck­aus­gabe und die im Inter­net ist seit­her das ein­zige Medium: www​.bun​des​an​zei​ger​.de. Als Fol­ge­än­de­rung war u.a. in § 25 S.1 AktG das Wort elek­tro­ni­schen” zu strei­chen (Art. 2 Abs. 49 Nr. 3). Alles klar? 

Etli­che Sat­zun­gen von Akti­en­ge­sell­schaf­ten bestim­men den elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger” als Gesell­schafts­blatt. Ist es fortan an ein Sat­zungs­ver­stoß, wenn im Bun­des­an­zei­ger” ver­öf­fent­licht wird? Natür­lich nicht, denn der im Inter­net erschei­nende Bun­des­an­zei­ger ist das damit gemeinte Publikationsorgan. 

Frei­lich sollte die Sat­zung an die neue Geset­zes­spra­che ange­passt wer­den, schon um Ver­wir­rung zu ver­mei­den. Das kann der Auf­sichts­rat als Fas­sungs­än­de­rung erle­di­gen, wenn die Sat­zung diese Kom­pe­tenz für ihn vor­sieht oder die Haupt­ver­samm­lung dazu ermäch­tigt hat (gene­relle Ermäch­ti­gung durch Beschluss genügt), § 179 Abs. 1 S. 2 AktG. 

Nichts zu tun braucht, wer nichts getan hat. Eine AG, die es bei Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­gers (2003) bei der her­ge­brach­ten Sat­zungs­klau­sel Bun­des­an­zei­ger” beließ, hat nach 9 Jah­ren wie­der eine Sat­zung nach aktu­el­lem Geset­zes­stand. Die zwi­schen­zeit­li­che Irri­ta­tion, ob auch im gedruck­ten Bun­des­an­zei­ger zu publi­zie­ren sei, hat sich jeden­falls erledigt.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .