Der Gesellschaftsrechtler, so wichtig er sich auch nehmen mag, sieht ein, dass sein Gebiet nicht im Mittelpunkt des Wahlkampfes steht. Es kommt in den Wahlprogrammen immerhin am Rande vor. Zwei Gegenstände nennen die nachfolgend präsentierten Parteiprogramme: Frauenquote und Vorstandsvergütung. Die SPD fügt noch die Mitbestimmung hinzu. Die Vorstandsvergütung hat sich wohl erledigt (gesellschafts‑, nicht steuerrechtlich), wenn die Aktienrechtsnovelle noch den Bundesrat passiert.
Wir (wollen) die Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen gesetzlich regeln. Dabei müssen Bund, Länder und Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen, zum Beispiel in öffentlichen Betrieben, der Verwaltung oder bei der Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten.
Mit einer verpflichtenden „Flexi-Quote” werden wir von den börsennotierten oder mitbestimmungspflichtigen Unternehmen …
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