Der Gesellschaftsrechtler, so wichtig er sich auch nehmen mag, sieht ein, dass sein Gebiet nicht im Mittelpunkt des Wahlkampfes steht. Es kommt in den Wahlprogrammen immerhin am Rande vor. Zwei Gegenstände nennen die nachfolgend präsentierten Parteiprogramme: Frauenquote und Vorstandsvergütung. Die SPD fügt noch die Mitbestimmung hinzu. Die Vorstandsvergütung hat sich wohl erledigt (gesellschafts‑, nicht steuerrechtlich), wenn die Aktienrechtsnovelle noch den Bundesrat passiert.
Wir (wollen) die Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen gesetzlich regeln. Dabei müssen Bund, Länder und Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen, zum Beispiel in öffentlichen Betrieben, der Verwaltung oder bei der Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten.
Mit einer verpflichtenden „Flexi-Quote” werden wir von den börsennotierten oder mitbestimmungspflichtigen Unternehmen fordern, eine verbindliche Frauenquote für Vorstand und Aufsichtsrat festzulegen. Diese soll öffentlich ausgewiesen werden und darf nicht nachträglich nach unten berichtigt werden. Zugleich werden wir gesetzlich regeln, dass ab dem Jahr 2020 eine feste Quote von 30 Prozent für Frauen in Aufsichtsratsmandaten von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen gilt.
Wir wollen die Rechte der Aktionäre an ihrem Unternehmen stärken. Sie sind die Eigentümer. Die Manager sind ihre Verwalter. Dieses Verhältnis muss sich in den Aktionärsrechten stärker widerspiegeln – auch um nachhaltige und unter Risikogesichtspunkten verantwortbare Investitionsentscheidungen zu befördern. Deshalb wollen wir beispielsweise den Einfluss der Hauptversammlung auf die Vergütung des Managements stärken, indem wir Vergütungen der Vorstände oberhalb bestimmter Rahmenvorgaben und Beträge an die Zustimmung durch die Gesellschafter knüpfen. Eingriffe in Eigentümer- und Aktionärsrechte – beispielsweise durch Vorgabe bestimmter Quoten bei der Besetzung von Aufsichtspositionen – lehnen wir ab.
(Wir fordern) ein festgeschriebenes Maximalverhältnis zwischen Grundgehalt und Boni, ebenso wie die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstands- und sonstigen Managergehältern, einschließlich Boni und von Abfindungen auf maximal 50 Prozent der Beträge, die 500.000 Euro übersteigen
Im Aktiengesetz muss festgeschrieben werden, dass Unternehmen nicht nur den Aktionärinnen und Aktionären, sondern auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet sind.
Im Bereich der Unternehmensmitbestimmung muss ein gesetzlicher Mindestkatalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte festgelegt werden.
Wir wollen deshalb das Genossenschaftsrecht weiterentwickeln, um die Attraktivität des Genossenschaftswesens zu steigern und die Gründung von neuen Genossenschaften zu erleichtern, auch durch Erleichterungen für Kleinstgenossenschaften.
Wir wollen, dass wesentliche Entscheidungen über Produktionsstandorte nicht ohne Mitbestimmung gefällt werden. Dazu werden wir einen gesetzlichen Mindestkatalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte im Aufsichtsrat eines Unternehmens schaffen. Wir wollen den Schwellenwert für die Geltung der paritätischen Mitbestimmung auf 1.000 Beschäftigte senken. Das deutsche Mitbestimmungsrecht muss zudem auf Unternehmen in ausländischer Rechtsform und Sitz in Deutschland erstreckt werden.
Auch um die gläserne Decke für Frauen einzureißen, braucht es einen gesetzlichen Rahmen. Wir werden deshalb eine 40-Prozent-Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen verbindlich festlegen … .
Grüne (S. 54, 101, 207, 242, 251):
Die Vergütung von Vorständen börsennotierter Unternehmen soll künftig der verbindlichen Zustimmung der Hauptversammlung unterliegen.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit soll auf 500.000 Euro begrenzt werden …. Die Vergütung aller Organmitglieder (ist) jährlich offenzulegen.
Im deutschen Handelsrecht und auf EU-Ebene muss eine Haftung der Mutter- für ihre Tochterkonzerne bei Menschenrechtsverletzungen festgelegt werden.
Demokratisierung von innen, zum Beispiel durch Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten und Reformen im Aktienrecht.
Zudem fordern wir unter anderem eine feste Quote von 50% für Frauen in Aufsichtsräten.
Wir wollen … eine Quote für Aufsichtsräte und Vorstände. Perspektivisch wollen wir die Quote auch auf andere Ebenen ausweiten und so Frauen nicht nur in Führungsetagen, sondern im gesamten Unternehmen gleichstellen.
Gesetzliche Quoten für Aufsichtsräte und Vorstände wie in Norwegen werden die Männerclubs in den Führungsetagen aufbrechen … .
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