Wahlprogramme zum Gesellschaftsrecht

Der Gesell­schafts­recht­ler, so wich­tig er sich auch neh­men mag, sieht ein, dass sein Gebiet nicht im Mit­tel­punkt des Wahl­kamp­fes steht. Es kommt in den Wahl­pro­gram­men immer­hin am Rande vor. Zwei Gegen­stände nen­nen die nach­fol­gend prä­sen­tier­ten Par­tei­pro­gramme: Frau­en­quote und Vor­stands­ver­gü­tung. Die SPD fügt noch die Mit­be­stim­mung hinzu. Die Vor­stands­ver­gü­tung hat sich wohl erle­digt (gesellschafts‑, nicht steu­er­recht­lich), wenn die Akti­en­rechts­no­velle noch den Bun­des­rat passiert.

CDU (S. 63):

Wir (wol­len) die Erhö­hung des Anteils von Frauen in Vor­stän­den und Auf­sichts­rä­ten von Unter­neh­men gesetz­lich regeln. Dabei müs­sen Bund, Län­der und Kom­mu­nen mit gutem Bei­spiel vor­an­ge­hen, zum Bei­spiel in öffent­li­chen Betrie­ben, der Ver­wal­tung oder bei der Beset­zung von Auf­sichts- und Verwaltungsräten.

Mit einer ver­pflich­ten­den Flexi-Quote” wer­den wir von den bör­sen­no­tier­ten oder mit­be­stim­mungs­pflich­ti­gen Unter­neh­men for­dern, eine ver­bind­li­che Frau­en­quote für Vor­stand und Auf­sichts­rat fest­zu­le­gen. Diese soll öffent­lich aus­ge­wie­sen wer­den und darf nicht nach­träg­lich nach unten berich­tigt wer­den. Zugleich wer­den wir gesetz­lich regeln, dass ab dem Jahr 2020 eine feste Quote von 30 Pro­zent für Frauen in Auf­sichts­rats­man­da­ten von voll mit­be­stim­mungs­pflich­ti­gen und bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men gilt.

FDP (S. 22):

Wir wol­len die Rechte der Aktio­näre an ihrem Unter­neh­men stär­ken. Sie sind die Eigen­tü­mer. Die Mana­ger sind ihre Ver­wal­ter. Die­ses Ver­hält­nis muss sich in den Aktio­närs­rech­ten stär­ker wider­spie­geln – auch um nach­hal­tige und unter Risi­ko­ge­sichts­punk­ten ver­ant­wort­bare Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen zu beför­dern. Des­halb wol­len wir bei­spiels­weise den Ein­fluss der Haupt­ver­samm­lung auf die Ver­gü­tung des Manage­ments stär­ken, indem wir Ver­gü­tun­gen der Vor­stände ober­halb bestimm­ter Rah­men­vor­ga­ben und Beträge an die Zustim­mung durch die Gesell­schaf­ter knüp­fen. Ein­griffe in Eigen­tü­mer- und Aktio­närs­rechte – bei­spiels­weise durch Vor­gabe bestimm­ter Quo­ten bei der Beset­zung von Auf­sichts­po­si­tio­nen – leh­nen wir ab.

SPD (S. 14, 22, 51):

(Wir for­dern) ein fest­ge­schrie­be­nes Maxi­mal­ver­hält­nis zwi­schen Grund­ge­halt und Boni, ebenso wie die Begren­zung der steu­er­li­chen Absetz­bar­keit von Vor­stands- und sons­ti­gen Mana­ger­ge­häl­tern, ein­schließ­lich Boni und von Abfin­dun­gen auf maxi­mal 50 Pro­zent der Beträge, die 500.000 Euro übersteigen

Im Akti­en­ge­setz muss fest­ge­schrie­ben wer­den, dass Unter­neh­men nicht nur den Aktio­nä­rin­nen und Aktio­nä­ren, son­dern auch den Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern sowie dem Wohl der All­ge­mein­heit ver­pflich­tet sind.

Im Bereich der Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung muss ein gesetz­li­cher Min­dest­ka­ta­log zustim­mungs­be­dürf­ti­ger Geschäfte fest­ge­legt werden.

Wir wol­len des­halb das Genos­sen­schafts­recht wei­ter­ent­wi­ckeln, um die Attrak­ti­vi­tät des Genos­sen­schafts­we­sens zu stei­gern und die Grün­dung von neuen Genos­sen­schaf­ten zu erleich­tern, auch durch Erleich­te­run­gen für Kleinstgenossenschaften.

Wir wol­len, dass wesent­li­che Ent­schei­dun­gen über Pro­duk­ti­ons­stand­orte nicht ohne Mit­be­stim­mung gefällt wer­den. Dazu wer­den wir einen gesetz­li­chen Min­dest­ka­ta­log zustim­mungs­be­dürf­ti­ger Geschäfte im Auf­sichts­rat eines Unter­neh­mens schaf­fen. Wir wol­len den Schwel­len­wert für die Gel­tung der pari­tä­ti­schen Mit­be­stim­mung auf 1.000 Beschäf­tigte sen­ken. Das deut­sche Mit­be­stim­mungs­recht muss zudem auf Unter­neh­men in aus­län­di­scher Rechts­form und Sitz in Deutsch­land erstreckt werden.

Auch um die glä­serne Decke für Frauen ein­zu­rei­ßen, braucht es einen gesetz­li­chen Rah­men. Wir wer­den des­halb eine 40-Pro­zent-Geschlech­ter­quote für Auf­sichts­räte und Vor­stände bör­sen­no­tier­ter und mit­be­stimm­ter Unter­neh­men ver­bind­lich festlegen … .

Grüne (S. 54, 101, 207, 242251):

Die Ver­gü­tung von Vor­stän­den bör­sen­no­tier­ter Unter­neh­men soll künf­tig der ver­bind­li­chen Zustim­mung der Haupt­ver­samm­lung unterliegen.

Die steu­er­li­che Abzugs­fä­hig­keit soll auf 500.000 Euro begrenzt wer­den …. Die Ver­gü­tung aller Organ­mit­glie­der (ist) jähr­lich offenzulegen.

Im deut­schen Han­dels­recht und auf EU-Ebene muss eine Haf­tung der Mut­ter- für ihre Toch­ter­kon­zerne bei Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen fest­ge­legt werden.

Demo­kra­ti­sie­rung von innen, zum Bei­spiel durch Aus­bau der Mit­be­stim­mungs­rechte der Beschäf­tig­ten und Refor­men im Aktienrecht.

Zudem for­dern wir unter ande­rem eine feste Quote von 50% für Frauen in Aufsichtsräten.

Wir wol­len … eine Quote für Auf­sichts­räte und Vor­stände. Per­spek­ti­visch wol­len wir die Quote auch auf andere Ebe­nen aus­wei­ten und so Frauen nicht nur in Füh­rungs­eta­gen, son­dern im gesam­ten Unter­neh­men gleichstellen.

Gesetz­li­che Quo­ten für Auf­sichts­räte und Vor­stände wie in Nor­we­gen wer­den die Män­ner­clubs in den Füh­rungs­eta­gen aufbrechen … . 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .