Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex

Heute fand die 13. Kon­fe­renz in Ber­lin statt. Der Kom­mis­si­ons­vor­sit­zende bekräf­tigte, dass für 2014 keine Ände­run­gen vor­ge­se­hen sind. Über­le­gun­gen wer­den zu zwei Gegen­stän­den angekündigt:

  • Soll der Auf­sichts­rats­vor­sit­zende den Inves­to­ren zu Gesprä­chen zur Ver­fü­gung ste­hen und ggf. in wel­chem Umfang?
  • Sind die Emp­feh­lun­gen für die Höchst­zahl von Auf­sichts­rats­man­da­ten wei­ter­hin angemessen?

Auf der Agenda der Kom­mis­sion bleibe das Thema Proxy Advi­sors, bei dem zwar kein Regelungs‑, aber Erläu­te­rungs­be­darf gese­hen wird.

Bekannt­lich ist das Span­nungs­ver­hält­nis der Kom­mis­si­ons­emp­feh­lun­gen und der gesetz­ge­be­ri­schen Tätig­keit in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der dis­ku­tiert wor­den. Dazu erklärte der Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter mit Blick auf die sog. Frau­en­quote erstaun­lich unsen­si­bel: Und wenn wir fest­stel­len, dass ein Mit­tel wie die Emp­feh­lun­gen Ihrer Kom­mis­sion nicht über­all gut wirkt, dann ist es rich­tig, zu einem ande­ren …

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Evaluierung des Spruchverfahrensgesetzes

Das Spruch­ver­fah­rens­ge­setz soll evtl. novel­liert wer­den. Zur Vor­be­rei­tung hat das BMJV an die im Gesell­schafts­recht inter­es­sier­ten Ver­bände” (warum nur an Ver­bände?) einen Fra­gen­ka­ta­log ver­sandt, der nach Mög­lich­keit bis Ende Juli” beant­wor­tet wer­den soll: 

1. Wie sind die prak­ti­schen Erfah­run­gen mit den der­zeit gel­ten­den Vor­schrif­ten des Spruchverfahrensgesetzes? 

2. Sollte die Rege­lung der gericht­li­chen Zustän­dig­keit ver­än­dert werden? 

3. Soll­ten die Fris­ten für die Antrag­stel­lung und die Antrags­er­wi­de­rung ver­kürzt werden? 

4. Soll­ten im Spruch­ver­fah­ren wei­ter­hin die all­ge­mei­nen Regeln des FG-Ver­fah­rens Anwen­dung finden? 

5. ln wel­cher Weise könnte die Begut­ach­tung durch Sach­ver­stän­dige ver­bes­sert werden? 

6. Soll­ten die für das Spruch­ver­fah­ren gel­ten­den Kos­ten­vor­schrif­ten geän­dert werden? 

7. Wel­che sons­ti­gen Ände­run­gen des Spruch­ver­fah­rens könn­ten in Betracht gezo­gen werden?”…

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Anfechten oder sanieren

In einem Akti­en­ge­setz­kom­men­tar ist zu lesen: Die Erhe­bung der Anfech­tungs­klage nach § 245 Nr. 4 bei sat­zungs- und geset­zes­wid­ri­gen Haupt­ver­samm­lungs­be­schlüs­sen (ist) als eine nach § 93 AktG haf­tungs­be­währte <gemeint: ‑bewehrte> Vor­stands­pflicht anzu­er­ken­nen, damit die Beschlüsse auch tat­säch­lich einer gericht­li­chen Klä­rung zuge­führt wer­den und nicht durch Ablauf der Anfech­tungs­frist bin­dend wer­den”. Gemach, gemach. Gibt es denn nicht die gegen­tei­lige Vor­stands­pflicht, mit gesetz­li­chen Mit­teln den mög­li­cher­weise feh­ler­haf­ten Beschluss durch­zu­set­zen? Genau die­ses geschieht bei dem Antrag nach § 246a AktG. Der Vor­stand führt die Regis­ter­ein­tra­gung sowie die Fest­stel­lung der Bestands­kraft der Ein­tra­gung” durch eine Ent­schei­dung des OLG her­bei, und dann passt es schon: Nach der Ein­tra­gung las­sen Män­gel des Beschlus­ses seine Durch­füh­rung unbe­rührt”. Bei­des geht …

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Gesetzesvorhaben im Gesellschaftsrecht 2014

Für die, wel­che bei der Ver­an­stal­tung Aktu­elle Gesetz­ge­bung im Gesell­schafts­recht” nicht dabei sein konn­ten, hier die wesent­li­chen Aussagen:

Geschlech­ter­quote im Auf­sichts­rat: Der Gesetz­ent­wurf des BMJV für die gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Frauen und Män­nern an Füh­rungs­po­si­tio­nen in der Pri­vat­wirt­schaft und im Öffent­li­chen Dienst” ist haus­in­tern fer­tig­ge­stellt (zu den Leit­li­nien); er befin­det sich der­zeit in der Res­sort­ab­stim­mung inner­halb der Bun­des­re­gie­rung. Seine Zulei­tung an die inter­es­sier­ten Kreise” ist noch in die­sem Monat zu erwar­ten. — Der Ent­wurf wird hier notiert werden.

Die Akti­en­rechts­no­velle 2014 wird neu ein­ge­bracht. Bis Mitte Juni sind die inter­es­sier­ten Kreise” zur Stel­lung­nahme auf­ge­for­dert. Neu in dem Refe­ren­ten­ent­wurf sind zwei Gegen­stände. Zum einen die Klar­stel­lung, dass der …

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Festschrift für Eberhard Stilz zum 65. Geburtstag

Am 31.5.2014 zum 65. Geburts­tag nach einem Besuch auf dem Hohen­asperg über­reicht: die Fest­schrift für Eber­hard Stilz. Der Jubi­lar ist hoher Rich­ter in Baden-Würt­tem­berg; ins­be­son­dere dem Akti­en­recht ist er durch den Kom­men­tar Spindler/​Stilz ver­bun­den. Die Bei­träge in der Fest­schrift sind Spie­gel und Fund­grube für das zeit­ge­nös­si­sche deut­sche Gesell­schafts­recht – und daher Pflichtlektüre.…

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