Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex

Heute fand die 13. Kon­fe­renz in Ber­lin statt. Der Kom­mis­si­ons­vor­sit­zende bekräf­tigte, dass für 2014 keine Ände­run­gen vor­ge­se­hen sind. Über­le­gun­gen wer­den zu zwei Gegen­stän­den angekündigt:

  • Soll der Auf­sichts­rats­vor­sit­zende den Inves­to­ren zu Gesprä­chen zur Ver­fü­gung ste­hen und ggf. in wel­chem Umfang?
  • Sind die Emp­feh­lun­gen für die Höchst­zahl von Auf­sichts­rats­man­da­ten wei­ter­hin angemessen?

Auf der Agenda der Kom­mis­sion bleibe das Thema Proxy Advi­sors, bei dem zwar kein Regelungs‑, aber Erläu­te­rungs­be­darf gese­hen wird.

Bekannt­lich ist das Span­nungs­ver­hält­nis der Kom­mis­si­ons­emp­feh­lun­gen und der gesetz­ge­be­ri­schen Tätig­keit in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der dis­ku­tiert wor­den. Dazu erklärte der Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter mit Blick auf die sog. Frau­en­quote erstaun­lich unsen­si­bel: Und wenn wir fest­stel­len, dass ein Mit­tel wie die Emp­feh­lun­gen Ihrer Kom­mis­sion nicht über­all gut wirkt, dann ist es rich­tig, zu einem ande­ren zu grei­fen und das ist in die­sem Fall die gesetz­li­che Quote.”

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