Die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes ist ein Schwerpunkt der Arbeit der EU-Kommission. Die Informal Company Law Expert Group (Fachleute zur Unterstützung der EU-Kommission) hat jüngst über Fragen der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts beraten. Denn die Kommission will insoweit auch das Gesellschaftsrecht überarbeiten: „Adapting the company law acquis to digital tools is another issue that should be addressed at EU level.” (Arbeitspapier Mai 2015, S. 77). Neben der Gründungserleichterung durch Online-Registrierung (Arbeitspapier S. 74 ff) gehört auch die Abhaltung eines Gesellschaftertreffens auf den Prüfstand. Traditionell sehen die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten eine Präsenzversammlung vor; auch die Bestimmungen in der Aktionärsrechte-Richtlinie und in der SE-Verordnung dürfte man so zu verstehen haben. Diese Versammlung kann durch Fernabstimmung („Briefwahl”) und durch …
WeiterlesenMonat: Juni 2015
Shareholder’s meeting – From Personal Get-Together to Dynamic Decision-Making
Prof. Dr. Michael Beurskens (University of Bonn)
Prof. Dr. Ulrich Noack (University of Düsseldorf)
Shareholder’s meeting – From Personal Get-Together to Dynamic Decision-Making
1. Information – Discussion- Decision (by Vote)
In the early 20th century it was self-evident and universally acknowledged that a face-to-face meet-ing was the essential basis for any reasonable decision. Responsible shareholders were dependent on sufficient information, competent discussion to achieve the necessary mutual understanding of a company’s goals. However, shareholder-activism in this traditional sense is also related to geo-graphic proximity: Having the factories‘ chimneys in view certainly induces an investor to get per-sonally involved. The stockholders involved in such traditional corporations were therefore neither widespread nor disinterested – instead, highly involved professional entrepreneurs were informed about and voted on the future …
WeiterlesenCorporate Governance 2.0.
Eine bedeutsame Veränderung spricht der BMJV-Staatssekretär bei seiner Rede auf der Corporate-Governance-Konferenz in Berlin an:
„Was wird nun in den nächsten 25 Jahren kommen? … Interessant sind die Überlegungen der EU-Kommission zur Ausweitung des Corporate Governance Gedankens von den klassischen Gesellschaftsorganen also Board und Hauptversammlung auf die Finanzintermediäre, Finanzdienstleister und sonstigen Hilfsorgane des Kapitalmarkts, wie z. B. Assetmanager, Proxy-Advisors usw.
Das trifft einen sehr wichtigen Punkt, denn wir sehen doch heute, dass die Hauptversammlung, so wie der Gesetzgeber des Aktiengesetzes ’37 und ’65 sie sich noch vorgestellt hatte, nicht mehr existiert. In der Hauptversammlung sitzen kaum noch Privataktionäre, die sich aufrecht und wacker zum Polizisten im Interesse ihrer Mitaktionäre machen und in der Versammlung oder am Buffet …
WeiterlesenRheinische Gesellschaftsrechtskonferenz 2015
Am Freitag, 19.6.2015 in der Universität zu Köln: In Kooperation dreier Institute aus Bonn, Düsseldorf und Köln findet die öffentliche Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz statt. Themen: Bestimmtheitsgrundsatz; Gesellschafterstreit; Frauenquote. Hier Einladung und Programm.…
WeiterlesenNotiert: DCGK im Bundesanzeiger; Kleinanlegerschutzgesetz im Bundesrat; Hirte im Bundestag
- Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 12.6.2015 bekanntgemacht (s. § 161 AktG): Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015.
- Den Bundesrat am 12.6.2015 hat passiert: das Kleinanlegerschutzgesetz.
- Rede von MdB Prof. Dr. Heribert Hirte im Bundestag am 12.06.2015 zu Schiedsgerichtsverfahren im geplanten Freihandelsabkommen TTIP.
Notiert: SUP-RL gebilligt; Transparenz-RL-Umsetzungsgesetz vorgelegt
- Die SUP-Richtlinie (Kompromisstext der Präsidentschaft) ist im Rat für Wettbewerbsfähigkeit gebilligt worden — gegen die Stimmen Deutschlands, Spaniens, Belgiens, Schwedens und Österreichs. Nun geht es in den Trilog mit dem Europäischen Parlament.
- Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie beschlossen. Es sind umfängliche Erweiterungen insbesondere im WpHG vorgesehen.
Festschrift für Bruno Kübler
Notiert sei eine Festschrift mit vorwiegend insolvenzrechtlichen Beiträgen. Sie ist dem Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter und Verleger Bruno M. Kübler zum 70 Geburtstag gewidmet. Interessanterweise hebt das Vorwort hervor, dass er „zu der seltenen Spezies Insolvenzverwalter gehört, die unternehmerisches Denken mit scharfsinniger juristischer Analyse verbinden können” – da können sich manche bedanken, denen nur das eine oder das andere zugetraut wird.
Die Beiträge der FS stammen von Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten, Richtern, Ministerialbeamten und Professoren. Zahlreiche Aufsätze haben einen direkten Bezug zum Unternehmensrecht.
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