Es „haben sich mehrere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe zusammengefunden, um einen gemeinsamen Zweck — die Organisation der Feierlichkeiten zum Abitur — zu fördern.” Aus diesem Sachverhalt schließt das LG Detmold (Urteil vom 08.07.2015 — 10 S 27/15) auf eine rechtsfähige Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts, die daher parteifähig ist und von den Musikanten verklagt werden konnte. So schnell ist man heutzutage mit der Rechts- und Parteifähigkeit zur Stelle. Der BGH hat vor knapp 15 Jahren den Weg freigemacht mit dem zirkelschlüssigen Leitsatz: „Die (Außen-)GbR besitzt Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.” Zuvor hatte namentlich Werner Flume die Gesamthand als Gruppe eingeordnet und diese …
WeiterlesenMonat: August 2015
Vorbereitung auf die SUP: Forschungsvorhaben zur Online-Registrierung
Die Societas Unius Personae kommt (sehr wahrscheinlich) – und mit ihr eine Online-Registrierung dieser Einpersonen-Kapitalgesellschaft. Dagegen werden Einwände vorgebracht, vor allem aus Deutschland, dessen Handelsregistersystem darauf noch nicht ausgerichtet ist. Doch Bedenken tragen nützt nichts, der Zug fährt ab. Das Bundesjustizministerium (Bundesjustizamt) hat ein Forschungsvorhaben ausgeschrieben, das „sich mit den Möglichkeiten der Nutzung moderner Kommunikationswege und des Internets bei der zivilrechtlichen Gründung von Kapitalgesellschaften, insbesondere aus dem Ausland, befassen (soll). Ob und wie sich eine sogenannte Online-Registrierung in das deutsche System einfügen lässt, soll anhand rechtsvergleichender Methoden sowie rechtsökonomisch und technisch untersucht werden.” Das Projekt soll noch in diesem Jahr starten und im Herbst 2016 beendet werden. Die rechtspolitische Frage lautet: „…
Weiterlesen„Zielsicher“: Leitfaden zur Frauenquote
Ein „Praxisleitfaden” zur Geschlechter- bzw. Frauenquote ist auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht worden: „Der Praxisleitfaden informiert schnell und umfassend zum Gesetz, gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen, unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von betriebsindividuellen Zielgrößen und stellt konkrete Handlungsfelder sowie gute Praktiken vor.”
Es handelt sich aber um keine offizielle Erläuterung des Ministeriums. Vielmehr ist der Leitfaden von Autorinnen der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erstellt worden. Die Familienministerin und der Justizminister steuern Grußworte bei; ihre Ministerien haben die Publikation gefördert.
Der Leitfaden wird also nicht die Autorität beanspruchen, die etwa dem Emittentenleitfaden der BaFin innewohnt. Vielmehr sind es …
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