Was Sie schon immer über Vorzugsaktien wissen wollten …

Was Sie schon über Vor­zugs­ak­tien wis­sen woll­ten … – hier sind die Ant­wor­ten in der neu­es­ten Lie­fe­rung des Köl­ner Kom­men­tars zum Akti­en­ge­setz. Auf 300 Sei­ten erläu­tert RA Prof. Dr. Jochen Vet­ter die Vor­züge der Vor­zugs­ak­tie sowie deren Nach­teile, den prak­ti­schen Umgang mit die­ser Akti­en­gat­tung, die Recht­s­tat­sa­chen und die rechts­po­li­ti­sche Dimen­sion die­ser Akti­en­gat­tung, selbst­ver­ständ­lich unter Berück­sich­ti­gung der Ände­run­gen durch die Akti­en­rechts­no­velle 2016.

Das Insti­tut der stimm­rechts­lo­sen Vor­zugs­ak­tien und des­sen grund­sätz­li­che Zweck­mä­ßig­keit als zusätz­li­che Option inner­halb eines für zuläs­sig ange­se­he­nen Rah­mens wird, soweit ersicht­lich, nicht in Frage gestellt. Zwar stel­len stimm­rechts­lose Vor­zugs­ak­tien ebenso wie Mehr­stimm­rechts­ak­tien eine Aus­nahme vom Grund­satz »one share one vote« dar. Der Rege­lungs­rah­men, inner­halb des­sen stimm­rechts­lose Vor­zugs­ak­tien geschaf­fen wer­den kön­nen, ins­be­son­dere die zwin­gende Ver­bin­dung …

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Mobilitätsrichtlinie: Was kommt – was bleibt – was geht? (Gastbeitrag)

Als am 18.4.2019 das Euro­päi­sche Par­la­ment die Richt­li­nie zur Ände­rung der Richt­li­nie (EU) 2017/1132 im Hin­blick auf grenz­über­schrei­tende Umwand­lun­gen, Ver­schmel­zun­gen und Spal­tun­gen (Mobi­li­täts-RL) in ers­ter Lesung ange­nom­men hat, waren weni­ger als 12 Monate seit der Ver­öf­fent­li­chung des Kom­mis­si­ons­vor­schlags ver­gan­gen. Obgleich die grund­le­gen­den Rege­lungs­an­sätze für sämt­li­che grenz­über­schrei­tende Vor­ha­ben“ (Erwä­gungs­grund Nr. 10) bei­be­hal­ten wur­den, ent­hält der Kom­pro­miss­text im Ver­gleich zum Kom­mis­si­ons­vor­schlag durch­aus bedeut­same Ände­run­gen. Eine sol­che stellt mit Blick auf die grenz­über­schrei­tende Spal­tung die Auf­nahme der Aus­glie­de­rung („Spal­tung durch Tren­nung“) in den Anwen­dungs­be­reich dar (Art. 160b Abs. 3 lit. c Mobi­li­täts-RL).

Hin­sicht­lich des Berichts ist einer­seits her­vor­zu­he­ben, dass sich die Gesell­schaf­ten künf­tig für die Erstel­lung eines ein­heit­li­chen …

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Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss zum ARUG II

Jetzt geht es rapide voran mit dem Gesetz­ent­wurf ARUG II“. Am Mitt­woch, 5.6.2019, fin­det eine öffent­li­che Anhö­rung vor dem Bun­des­tags-Rechts­aus­schuss statt. Acht Sach­ver­stän­dige sind gela­den. Ihre Stel­lung­nah­men fin­den sich hier. Im Zen­trum steht wie­der die Frage, wer über die Vor­stands­ver­gü­tung letzt­lich zu ent­schei­den hat: die Haupt­ver­samm­lung oder der Aufsichtsrat.

Hier der offi­zi­elle Bericht. Lei­der über­trug das Par­la­ments­fern­se­hen nicht. Man hatte sich für andere öffent­li­che Anhö­run­gen ent­schie­den, zuerst der Aus­bau von Dach­ge­schos­sen, dann die Men­schen­rechts­po­li­tik der Bun­des­re­gie­rung 2014 bis 2017“.…

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