Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss zum ARUG II

Jetzt geht es rapide voran mit dem Gesetz­ent­wurf ARUG II“. Am Mitt­woch, 5.6.2019, fin­det eine öffent­li­che Anhö­rung vor dem Bun­des­tags-Rechts­aus­schuss statt. Acht Sach­ver­stän­dige sind gela­den. Ihre Stel­lung­nah­men fin­den sich hier. Im Zen­trum steht wie­der die Frage, wer über die Vor­stands­ver­gü­tung letzt­lich zu ent­schei­den hat: die Haupt­ver­samm­lung oder der Aufsichtsrat.

Hier der offi­zi­elle Bericht. Lei­der über­trug das Par­la­ments­fern­se­hen nicht. Man hatte sich für andere öffent­li­che Anhö­run­gen ent­schie­den, zuerst der Aus­bau von Dach­ge­schos­sen, dann die Men­schen­rechts­po­li­tik der Bun­des­re­gie­rung 2014 bis 2017“.

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