Das Monatsende August bringt auch das Ende der (verlängerten) Dienstzeit von Prof. Dr. Ulrich Seibert im Bundesministerium der Justiz. Noch rechtzeitig war er an Bord, um in der Pandemie die virtuelle Hauptversammlung mit auf den Weg zu bringen (COVID19-Gesetz v. 27.3.2020). Die von ihm seit den neunziger Jahren betreuten Aktienrechtsreformen, die u.a. eine „digitale Evolution” bedeuteten (Noack, FS Seibert, 2019) mündeten so in der Not geboren in eine kleine Revolution.
Wissenschaft und Rechtspraxis haben ihn im vergangenen Jahr mit einer großen Festschrift geehrt — sie spiegelt das Wirken des Ministerialrats im „Maschinenraum des Rechts” (J. Jahn in der FAZ) und weit darüber hinaus in vielfältiger Weise.
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