U.S. im (dienstlichen) Ruhestand (update)

Das Monats­ende August bringt auch das Ende der (ver­län­ger­ten) Dienst­zeit von Prof. Dr. Ulrich Sei­bert im Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz. Noch recht­zei­tig war er an Bord, um in der Pan­de­mie die vir­tu­elle Haupt­ver­samm­lung mit auf den Weg zu brin­gen (COVI­D19-Gesetz v. 27.3.2020). Die von ihm seit den neun­zi­ger Jah­ren betreu­ten Akti­en­rechts­re­for­men, die u.a. eine digi­tale Evo­lu­tion” bedeu­te­ten (Noack, FS Sei­bert, 2019) mün­de­ten so in der Not gebo­ren in eine kleine Revolution. 

Wis­sen­schaft und Rechts­pra­xis haben ihn im ver­gan­ge­nen Jahr mit einer gro­ßen Fest­schrift geehrt — sie spie­gelt das Wir­ken des Minis­te­ri­al­rats im Maschi­nen­raum des Rechts” (J. Jahn in der FAZ) und weit dar­über hin­aus in viel­fäl­ti­ger Weise. 

Über die Nach­folge im BMJV-Refe­rat für Gesell­schafts­recht, Unter­neh­mens­ver­fas­sung und Cor­po­rate Gover­nance ist noch nichts bekannt. Dr. Alex­an­der Dörr­be­cker, LL.M. ist neuer Refe­rats­lei­ter IIIA2, Gesell­schafts­recht, Unter­neh­mens­ver­fas­sung und Cor­po­rate Gover­nance, Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz und für Verbraucherschutz.

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