Bei VW und Siemens ist er jüngst wieder in die Kritik geraten: der direkte Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat. Das soll verboten werden bzw. erst nach fünf Jahren erlaubt sein, verlautet aus Kreisen (bislang) einer der Koalitionsparteien. Und produziert gefällige Schlagzeilen: „Union will Manager-Durchmarsch in den Aufsichtsrat stoppen”.
Der Corporate Governance Kodex sagt (Nr. 5.4.2): „Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören.” und Nr.5.4.4.:” Der Wechsel des bisherigen Vorstandsvorsitzenden oder eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsratsvorsitz oder den Vorsitz eines Aufsichtsratsausschusses soll nicht die Regel sein. Eine entsprechende Absicht soll der Hauptversammlung besonders begründet werden.”
Warum diese flexible und differenzierte Regelungsempfehlung (s. § 161 AktG) nicht ausreicht, ist bislang nicht überzeugend begründet worden. Die Verbotsbefürworter stehen unter starkem Aktionismus-Verdacht. Sie sollten im Feuilleton (!) der FAZ v. 19.12.2006 das Gespräch mit dem „Professor aus Heidelberg” über die Normenflut nachlesen.
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