Sie ist heute als Regierungsentwurf vom Kabinett beschlossen worden. Dazu heißt es: „Der von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf setzt mit der Neuregelung der Ausgabe von Inhaberaktien ein deutliches Zeichen für eine effektive Bekämpfung von Terrorfinanzierung und Geldwäsche.” Besonders eilig (als Reaktion auf diese Kritik der FATF) hatte man es aber damit nicht. Der erste Entwurf stammt aus dem Herbst 2010.
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