Aufwand für Unternehmensgründung: Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage

Wir fra­gen die Bun­des­re­gie­rung:
 1. Wel­cher Zeit­raum wird in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land im Durch­schnitt – auf­ge­glie­dert nach Bun­des­län­dern und Gesell­schafts­rechts­for­men – benö­tigt, um ein Unter­neh­men zu grün­den?
 2. Wel­cher Zeit­raum wird hier­bei alleine für die Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter benö­tigt?
 3. Wel­cher Zeit­raum wird ent­spre­chend in den ande­ren Mit­glied­staa­ten für eine Unter­neh­mens­grün­dung benötigt?” 

Diese und 15 wei­tere detail­lierte Fra­gen vor allem zur Unter­neh­mens­grün­dung stellte die FDP-Frak­tion am 30.6.2006 der Bun­des­re­gie­rung. Hin­ter­grund ist die Vor­gabe des Euro­päi­schen Rates zur För­de­rung klei­ne­rer und mitt­le­rer Unter­neh­men. Ges­tern hat die Bun­des­re­gie­rung geant­wor­tet (Link zur Druck­sa­che 16/2251 funk­tio­niert bis­lang lei­der nicht). 

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