Elektronische Benachrichtigung der Aktionäre über HV in Gefahr

DAX-Gesell­schaf­ten mit Namens­ak­tien haben vor zwei Jah­ren begon­nen, ihre Aktio­näre indi­vi­du­ell zu bit­ten, mit dem elek­tro­ni­schen Ver­sand der Unter­la­gen für die Haupt­ver­samm­lung (§ 125 Abs. 2 AktG) ein­ver­stan­den zu sein. Zur HV-Sai­son 2005 waren das schon über 40 000 Aktio­näre je bei der Alli­anz AG und der Sie­mens AG und ca. 50 000 Aktio­näre bei der Daim­ler­Chrys­ler AG. Die­ser moderne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­weg ist durch das Trans­pa­renz­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz in Gefahr. Denn § 30b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 a WpHG‑E ver­langt dafür künf­tig eine Zustim­mung der Haupt­ver­samm­lung. Sol­len nun die Gesell­schaf­ten für die HV-Sai­son 2007, auf der die­ser HV-Beschluss erst gefasst wer­den kann, auf die gerade eta­blierte elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung ver­zich­ten und wie­der zum kos­ten­träch­ti­gen Papier­ver­sand über­ge­hen? Und die Aktio­näre mit die­sem Hin und Her ver­wir­ren? Hier muss eine Über­gangs­re­ge­lung her, dass das Erfor­der­nis HV-Zustim­mung für elek­tro­ni­schen Ver­sand” erst ab 2008 greift. Zwar ent­spricht die­ses Erfor­der­nis dem Art. 17 Abs. 3 der Trans­pa­renz­richt­li­nie, doch würde nichts pas­sie­ren, wenn man in die­sem Punkt etwas spä­ter als zum vor­ge­schrie­be­nen 20. Januar 2007 1:1 umsetzt”. — Oder man stellt sich auf den Stand­punkt, dass die neue Vor­schrift des § 30b WpHG nichts mit der akti­en­recht­li­chen Lage gem. § 125 Abs. 2 AktG zu schaf­fen hat. Die Zustim­mung der HV soll nur die Grund­lage dafür bil­den, dass die Aktio­näre auch ohne erklär­tes Indi­vi­dual­ein­ver­ständ­nis mit elek­tro­ni­scher Post bedient wer­den kön­nen (siehe § 30b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 d WpHG‑E). Wenn sie expli­zit ein­ge­wil­ligt haben (wie in den oben genann­ten Gesell­schaf­ten), dann kommt es auf das HV-Beschluss­erfor­der­nis gar nicht an. 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .