Das öffentliche Unternehmen” — Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz am 14.Mai 2019

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Pri­vat­recht­lich ver­fasste Unter­neh­mens­trä­ger in öffent­lich-recht­li­cher Inha­ber­schaft: das kann eine pfif­fige Struk­tur sein, aber auch eine Quelle von Kon­flik­ten. Auf zwei Schul­tern etwa trägt der Beamte als Auf­sichts­rats­mit­glied. Mit die­sen und wei­te­ren Pro­blem­la­gen befasst sich die am 14. Mai 2019 die 15. Rhei­ni­sche Gesell­schafts­rechts­kon­fe­renz in Düs­sel­dorf. Sie wird aus­ge­rich­tet vom Insti­tut für Unter­neh­mens­recht der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf in Koope­ra­tion mit dem Insti­tut für Gesell­schafts­recht der Uni­ver­si­tät zu Köln und dem Insti­tut für Han­dels- und Wirt­schafts­recht der Rhei­ni­schen Fried­rich-Wil­helms-Uni­ver­si­tät Bonn. Die Ver­an­stal­tung fin­det statt im Haus der Uni­ver­si­tät in der Düs­sel­dor­fer Innen­stadt. Beginn: 14.30 Uhr. Das Pro­gramm ist hier abruf­bar.

Die Ver­an­stal­tung ist kos­ten­frei. Um Anmel­dung wird gebe­ten bis 11.5.2019 an: iur@​uni-​duesseldorf.​de

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