ARUG II im Bundestag und Bundesrat

Der Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Umset­zung der zwei­ten Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie (ARUG II) ist am 9.5.2019 in Ers­ter Lesung im Bun­des­tag behan­delt wor­den. Es wurde eine Über­wei­sung an den feder­füh­ren­den Aus­schuss für Recht und Ver­brau­cher­schutz und an den Finanz­aus­schuss beschlos­sen. Hier die Reden Ple­nar­pro­to­koll 19/98, S. 11902 ff und 11946 f. Moniert wurde im Wesent­li­chen, dass der Ent­wurf nur ein bera­ten­des Votum der Haupt­ver­samm­lung vor­sieht; eine verbindliche(re) Beschluss­fas­sung wurde von der CDU, der AfD, den Grü­nen und von der FDP gefordert.

Am 17.5.2019 befasst sich der Bun­des­rat mit dem Gesetz­ent­wurf. Dazu lie­gen Stel­lung­nah­men der Aus­schüsse vor, die eher tech­ni­scher Natur sind.

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