Gestern hat die Bundesregierung einen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrecht beschlossen. Wir erhalten eine neue supranationale Rechtsform: Die Europäische Genossenschaft. Und das altehrwürdige Genossenschaftsrecht wird modernisiert, was heutzutage auch heißt, die Bezeichnung „der Genosse“ durch die „geschlechtsneutrale” (Pressemitteilung des BMJ) und schon jetzt in der Praxis gebräuchliche Bezeichnung „Mitglied der Genossenschaft“ zu ersetzen. Die andere, sachlichen Änderungen muss ich mir in Ruhe anschauen: vielleicht ist die Genossenschaft neuen Typs eine geeignete Rechtsform für die Weiterbildungsaktivitäten, die an meiner Fakultät stattfinden und für die ein Rechtsträger gesucht wird?
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