Die Notare Dr. Oliver Vossius (München) und Thomas Wachter (Osterhofen) haben einen ganzheitlichen Entwurf eines GmbH-Reformgesetzes (GmbHRG — Entwurf (pdf) | Begründung (pdf)) vorgelegt, der neben Fragen der Gesellschaftsverfassung auch bilanz- und insolvenzrechtliche Aspekte berücksichtigt (gefunden in Recht und Alltag).
Anders als die jüngsten (aufgrund der im Bundestag geltenden sachlichen Diskontinuität zunächst gescheiterten) Reformvorhaben der vergangenen Bundesregierung (vgl. dazu Stand der Gesetzgebung, 15. Legislaturperiode sowie Rechtspolitik zum Unternehmensrecht) hält der Entwurf am Erfordernis eines Stammkapitals von 25.000,- EUR für die GmbH fest.
Schreiben Sie einen Kommentar