Österreich: 2007 vom Handelsrecht zum Unternehmensrecht

Im Bun­des­ge­setz­blatt Öster­reich ist am 27.10.2005 das Han­dels­rechts­än­de­rungs­ge­setz (HaRÄG) ver­öf­fent­licht wor­den, des­sen wesent­li­che Ände­run­gen zum 01.01.2007 in Kraft tre­ten werden. 

Mit dem HaRÄG wird in Öster­reich aus dem HGB das Unter­neh­mens­ge­setz­buch (UGB) und aus dem bis­he­ri­gen Kauf­mann der Unter­neh­mer, der eine auf Dauer ange­legte Orga­ni­sa­tion selb­stän­di­ger wirt­schaft­li­cher Tätig­keit (= Unter­neh­men) betreibt, mag diese Tätig­keit auch nicht auf Gewinn gerich­tet sein. Auch Frei­be­ruf­ler kön­nen durch Ein­tra­gung in das Fir­men­buch (vgl. dem deut­schen Han­dels­re­gis­ter) zum Unter­neh­mer wer­den und sich dem UGB unter­wer­fen, sofern keine berufs­recht­li­chen Son­der­be­stim­mun­gen entgegenstehen. 

Wei­tere Erläu­te­run­gen beim Bun­des­mi­nis­te­rium für Jus­tiz Öster­reich sowie im Akten­ver­merk.

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