Große Koalition und das Unternehmensrecht

Die FAZ berich­tet heute: Union und SPD wol­len die Offen­le­gung von Mana­ger­ge­häl­tern aus­deh­nen und noch stär­ker als bis­her regu­lie­ren. In der Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung sol­len, wie in Ber­lin am Wochen­ende zu hören war, der Haupt­ver­samm­lung der Gesell­schaft mehr Befug­nisse zuge­stan­den wer­den. … Nach den Über­le­gun­gen der Arbeits­gruppe soll die Haupt­ver­samm­lung künf­tig über die Höhe und Ange­mes­sen­heit von Vor­stands­ver­gü­tun­gen debat­tie­ren und beschlie­ßen dür­fen. … Fer­ner dis­ku­tiert die Arbeits­gruppe Recht, ob und wie künf­tig die Außen­haf­tung des Manage­ments (Vor­stand und Auf­sichts­rat) für feh­ler­hafte Kapi­tal­markt­in­for­ma­tio­nen gere­gelt wer­den soll.”

Hof­fent­lich fällt den Betei­lig­ten noch mehr ein, denn das ste­tige Dre­hen an Regeln über Mana­ger­ver­gü­tung und an der Mana­ger­haf­tung wird man beim bes­ten Wil­len nicht als die zen­tral wich­tige Moder­ni­sie­rung” (die beliebte Flos­kel aus der ver­gan­ge­nen Legis­la­tur­pe­ri­ode) aus­ge­ben kön­nen (s. auch Dau­ner-Lieb, Unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit zwi­schen Kon­trolle und Krea­ti­vi­tät, FS Röh­richt, 2005, S. 83 ff). Und Öster­reich hat seit ein paar Tagen ein moder­nes Unter­neh­mens­ge­setz­buch (s.u.) — wie steht es damit bei uns?

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