Die FAZ berichtet heute: „Union und SPD wollen die Offenlegung von Managergehältern ausdehnen und noch stärker als bisher regulieren. In der Koalitionsvereinbarung sollen, wie in Berlin am Wochenende zu hören war, der Hauptversammlung der Gesellschaft mehr Befugnisse zugestanden werden. … Nach den Überlegungen der Arbeitsgruppe soll die Hauptversammlung künftig über die Höhe und Angemessenheit von Vorstandsvergütungen debattieren und beschließen dürfen. … Ferner diskutiert die Arbeitsgruppe Recht, ob und wie künftig die Außenhaftung des Managements (Vorstand und Aufsichtsrat) für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen geregelt werden soll.”
Hoffentlich fällt den Beteiligten noch mehr ein, denn das stetige Drehen an Regeln über Managervergütung und an der Managerhaftung wird man beim besten Willen nicht als die zentral wichtige „Modernisierung” (die beliebte Floskel aus der vergangenen Legislaturperiode) ausgeben können (s. auch Dauner-Lieb, Unternehmerische Tätigkeit zwischen Kontrolle und Kreativität, FS Röhricht, 2005, S. 83 ff). Und Österreich hat seit ein paar Tagen ein modernes Unternehmensgesetzbuch (s.u.) — wie steht es damit bei uns?
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