Die neue Aktionärskommunikation: Aktionärsforum im Elektronischen Bundesanzeiger eröffnet

Am 1.11.2005 ist das Gesetz zur Unter­neh­mens­in­te­gri­tät und Moder­ni­sie­rung des Anfech­tungs­rechts UMAG in Kraft getre­ten. Das Gesetz hat einen neuen § 127a AktG ein­ge­fügt, der das Aktio­närs­fo­rum” regelt: Aktio­näre oder Aktio­närs­ver­ei­ni­gun­gen kön­nen im Aktio­närs­fo­rum des elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­gers andere Aktio­näre auf­for­dern, gemein­sam oder in Ver­tre­tung einen Antrag oder ein Ver­lan­gen nach die­sem Gesetz zu stel­len oder in einer Haupt­ver­samm­lung das Stimm­recht auszuüben.” 

Der Bun­des­an­zei­ger hat das Forum jetzt ein­ge­rich­tet. Für 20 Euro (AGB des Bun­des­an­zei­gers) kann ein Aktio­när einen Ein­trag plat­zie­ren. Frei­lich kann von einem Forum als einem Platz für Mei­nungs­aus­tausch nicht gespro­chen wer­den. Es besteht ledig­lich die Mög­lich­keit, andere Aktio­näre auf bestimmte Anlie­gen (ein Ver­lan­gen nach dem AktG stel­len, das Stimm­recht aus­üben) auf­merk­sam zu machen. 

Man darf gespannt sein, wie sich die Inno­va­tion des Gesetz­ge­bers ent­wi­ckelt, die Anony­mi­tät der Aktio­näre von Publi­kums­ge­sell­schaf­ten durch das Inter­net teil­weise zu durch­bre­chen und ihnen die Mög­lich­keit zu bie­ten, die Kräfte zu bün­deln. Doch auf­ge­passt, dass sich der Auf­ruf und des­sen Fol­gen nicht im Extrem­fall als acting in con­cert dar­stel­len (s. § 30 II WpÜG)! 

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