Die Regierungskommission hat gestern Änderungen bei den Ziff. 4.2.2, 4.2.3 und 7.1.2 des DCGK beschlossen (Presseinformation).
- Der Aufsichtsrat soll im Plenum über das Vergütungssystem für den Vorstand beschließen
- Die Anregungen zum Abfindungs-Cap werden zu Empfehlungen aufgewertet.
- Der Aufsichtsrat oder sein Prüfungsausschuss soll sich mit Halbjahres- und Quartalsfinanzberichten befassen.
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