Heute hat der Rechtsausschuss des Bundestages eine Beschlussempfehlung in Sachen MoMiG für die abschließende Plenarsitzung in der nächsten Woche beraten und verabschiedet.
Neu bzw. anders gegenüber dem Regierungsentwurf:
- Gründung einer Unternehmergesellschaft im vereinfachten Verfahren mit einem notariellen Musterprotokoll
- Beibehaltung des Mindeststammkapitals
- Gesellschafterhaftung für die Schädigung der Gesellschaft durch inhabile Geschäftsführer
- Keine Befreiung von Geldeinlage bei verdeckter Sacheinlage, aber Anrechnung des Vermögenswerts auf die fortbestehende Geldeinlagepflicht
- Einführung eines genehmigten Kapitals (§ 55a GmbHG)
- Überschuldungsstatus: Nachrangvereinbarung erforderlich, sonst Passivierung von Gesellschafterdarlehen.
- Erstreckung der Subordination auch auf Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechenden Rechtshandlungen
- Nutzungsüberlassung: keine Aussonderung innerhalb eines Jahres, wenn der Gegenstand von erheblicher Bedeutung ist; dafür ist ein Ausgleich an der Gesellschafter zu zahlen
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